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Die Hoffnungen auf einen Referentenentwurf des eHealth-Gesetzes noch vor Weihnachten haben sich zerschlagen. Erste Eckpunkte deuten auf ein eher schmales Werk.
Das Bundesgesundheitsministerium will mit dem geplanten eHealth-Gesetz den Umsetzungsrahmen für Notfalldaten, Entlassbriefe und die E-Medikation festzurren. Auch zum Thema Finanzierung soll es Paragrafen geben. Das war Äußerungen von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums zunächst beim Nationalen Telemedizinkongress und dann noch einmal bei der GVG-Tagung in Hamburg zu entnehmen. Unklar bleibt, ob es konkrete Fristen für den Online-Rollout geben wird oder nicht. Solche Fristen wurden wiederholt von den Krankenkassen eingefordert.
Neben den erwarteten Konkretisierungen der Telematikinfrastruktur wird sich das Gesetz auch um die Interoperabilität kümmern. Hier wird von den meisten eine genauere Festlegung auf Details jenes Interoperabilitätsgremiums erwartet, dass das Ministerium bereits im Sommer angekündigt hat. Neu ist die ziemlich explizite Ankündigung, dass auf eine Öffnung der Telematikinfrastruktur für andere Berufsgruppen hingewirkt werden soll. Wie diese Öffnung aussehen wird, bleibt offen.
Einen kleinen Schritt nach vorn gab es vor Weihnachten bei der gematik: Die Gesellschafter haben das Lastenheft für die freiwillige Anwendung Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) freigegeben. Interessanterweise hat jetzt sogar das Aktionsbündnis Patientensicherheit eine schnellere Einführung der eGK gefordert. Ein entsprechendes Positionspapier „Zur praktischen Umsetzung der elektronischen Gesundheitskarte“ ist im Internet einsehbar. Das ist insofern bemerkenswert, als das Aktionsbündnis mit dem von ihm verantworteten einheitlichen Medikationsplan als Papier- und Barcode-Lösung seinen Teil zur Entschleunigung der eGK beigetragen hat. Die Zeiten ändern sich.