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Elektronische Gesundheitskarte

Die Tests der eGK werfen ihre Schatten voraus: Die Verbände hacken aufeinander herum wie eh und je. Das Bundesgesundheitsministerium will jetzt doch mit einem E-Health-Gesetz nachhelfen.

 

 

Dass es mit der elektronischen Gesundheitskarte so nicht weitergehen würde, war abzusehen. Vor allem die Ärzte haben in den letzten Monaten einiges dafür getan, das Projekt auszubremsen. So hat der Deutsche Ärztetag mehrere Beschlüsse gefasst, die mit dem Aufbau einer Telematikinfrastruktur (TI) nach bisherigem Konsens nicht kompatibel sind. Zwei Beispiele: Die Übertragung des Online-VSDM als Verwaltungsaufgabe der Kassen auf die Ärzteschaft wird rundweg abgelehnt. Und bei der AMTS-Prüfung soll es nach dem Willen der Ärzte weder eine zentrale Online-Medikationsdatei noch eine wo auch immer angesiedelte Speicherung von Patientenmerkmalen geben.

Auch die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung propagierte Anbindung der KV-SafeNet-Infrastruktur an die TI unter der Hoheit der Ärzte gilt als heikel. So bezweifelt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach Informationen der Ärzte Zeitung, dass bei einem solchen Konstrukt eine datenschutzkonforme BSI-Zertifizierung möglich ist. Die Datenschutzbeauftragte des Bundes, Andrea Voßhoff, spricht sich demnach aus Sicherheitsgründen für eine umfassende Migration des KV SafeNet auf die TI aus.

Doch das will die KBV nicht. Die Krankenkassen werfen den Ärzten vor diesem Hintergrund schon seit einiger Zeit eine Verzögerungstaktik vor. Umgekehrt bezichtigt die sich offenbar in der Defensive fühlende KBV die Krankenkassen ihrerseits der Blockadehaltung. Begründet wird das etwas eigenwillig damit, dass bisher nicht 100 Prozent, sondern nur 91 Prozent der Versicherten eine eGK ihr eigen nennen.

Dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wird dieses ganze Theater nun offensichtlich zu viel. Beim Hauptstadtkongress in Berlin hat er ein neues E-Health-Gesetz angekündigt, dessen Entwurf noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll. Nachdem alle (sic!) gesetzlich Versicherten mit einer eGK ausgestattet seien, müsse die Umsetzung nützlicher Anwendungen nun erleichtert und beschleunigt werden, so der Minister. Konkret nannte er Notfalldaten und elektronische Entlassbriefe, nicht allerdings die E-Medikation. Auch sei vorgesehen, und das ist nun wirklich neu, die TI für weitere Anwendungen zu öffnen, die nicht auf die eGK angewiesen sind.

In seltener Klarheit zu Wort gemeldet haben sich in diesen Tagen auch die nicht-approbierten Gesundheitsberufe. Sie fordern in einem an das Bundesgesundheitsministerium übermittelten Positionspapier eine stärkere Einbindung in den Aufbau der TI.

Ärzte und Krankenkassen, so der Vorwurf, benutzten das unbefristete Moratorium für das elektronische Rezept als Ausrede, um die Gesundheitsberufe von der Nutzung der TI auszuschließen. Das Projekt TI drohe „zum Spielball der Eitelkeiten von berufsständigen Organisationen“ zu werden. Hermann Gröhe scheint das ähnlich zu sehen.