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Aus der Branche erhält der Entwurf des E-Health-Gesetzes überwiegend Zustimmung. Von außerhalb der Selbstverwaltung kommt aber auch Kritik.
Ein gewisses resignatives Kopfnicken spricht aus den offiziellen Stellungnahmen von GKV Spitzenverband und KBV zum E-Health-Gesetz. Der GKV-Verband begrüßt die klare Fristensetzung und auch die eindeutige Festlegung auf die TI als Kommunikationsplattform. Als unnötig kritisiert werden die Anreizzahlungen an die Ärzte. Trotzdem: Die zunächst zurückgehaltenen Gelder für die gematik sollen wieder fließen, und selbst die IKK, die mit ihrer „Kostenuhr“ für die eGK kurz vor der Veröffentlichung des Referentenentwurfs nochmal Öl ins Feuer gegossen hatte, zieht mit und bezeichnet das jetzt vorgelegte Gesetz als die letzte Chance für die Telematik In Deutschland.
Etwas mehr Zeit gelassen mit einer Stellungnahme hat sich die KBV, die sicherlich nicht der große Gewinner des Gesetzesentwurfs ist. Man begrüßt etwas schmallippig die Förderung elektronischer Arztbriefe und betont vorsichtshalber noch einmal, dass das sichere Netz der KVen den hohen Anforderungen des Datenschutzes entspreche. Die Sanktionsmaßnahmen der Politik werden „zumindest für die Ärzte“ abgelehnt.
Ganz anders wahrgenommen wird der Gesetzesentwurf außerhalb der Selbstverwaltung. Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTELEMED) spricht von einer nicht genutzten Chance. Insbesondere für einen zeitnahen Einsatz telemedizinischer Anwendungen im ländlichen Raum werde nichts gewonnen.
Die durch eine Änderung des § 87a angestrebten besseren Rahmenbedingungen für radiologische Telekonsile werden als nicht ausreichend angesehen. Damit werde ausgerechnet jene telemedizinische Anwendung unterstützt, für die sich in Ärztenetzen und Radiologieverbünden ohnehin bereits Vergütungsmodelle entwickelt hätten.
Klar nach unten geht der Daumen aus Sicht des Bundesverbands Internetmedizin. Insbesondere die Interessen der Patienten würden verkannt. Ein staatliches Infrastrukturmonopol wird abgelehnt, und die Fokussierung auf den Arztbrief bei der Förderung der digitalen Leistungen greife zu kurz.