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Beim 6. Nationalen Telemedizinkongress ging es um die Zukunft der Telemedizin in Deutschland. Wer damit liebäugelt, ein Projekt über den Innovationsfonds fördern zu lassen, bekam Tipps aus berufenem Munde.
Insgesamt äußerte sich Dr. Karsten Neumann vom Berliner IGES-Institut eher skeptisch zu der Frage, ob der Innovationsfonds dazu tauge, echte versorgungspolitische Innovationen nach vorne zu bringen. Zum einen sei der Zeitplan arg ehrgeizig: Gefördert werden solle bereits ab 2016, aber noch immer herrsche weitgehend Unklarheit über die Rahmenbedingungen der Förderung. „Für Projekte im Jahr 2016 müssten die Planungen längst laufen. Es besteht deswegen die Gefahr, dass in erster Linie alte Projekte aus der Schublade geholt und aufgehübscht werden.“
Auch den avisierten Auswahlprozess für förderungswürdige Anträge hält Neumann nicht für ausgesprochen innovationsfreundlich. Wenn Anträge nacheinander die GBA-Geschäftsstelle, einen noch zu benennenden Projektträger, einen zehnköpfigen Expertenbeirat und den mit Vertretern der Selbstverwaltung und des Bundesgesundheitsministeriums besetzten, von einem Arbeitsausschuss unterstützten Innovationsausschuss passieren müssen, dann sei das zwar fair, aber sehr formalisiert und sehr teuer: „Manche gute Idee, die von der Norm abweicht, wird da nicht durchkommen. Gefördert werden wird voraussichtlich ein gehobenes Mittelmaß der Ideen.“
Was die Förderaussichten für Telemedizinprojekte angeht, äußerte sich Neumann differenziert. Da der Gemeinsame Bundesausschuss die Rahmenbedingungen der Förderung noch nicht bekannt gegeben hat, gibt es zwar noch Unklarheiten. Generell könne aber davon ausgegangen werden, dass die Anwendung existierender Produkte und IT-Plattformen gefördert werde, nicht dagegen die Neuentwicklung. Ob bei einer existierenden Plattform dann die Investitionskosten für beispielsweise einen bundesweiten Rollout förderbar sind oder lediglich der Unterhalt, ist derzeit noch völlig unklar.
Potenziellen Antragsstellern gab Neumann den Rat, die Versorgung und nicht die Technik in den Vordergrund zu stellen und bei jedem Antrag nicht nur die Versorgungsqualität, sondern immer auch die Kosten im Blick zu behalten. Denn der Innovationsfonds ziele in letzter Konsequenz auf Überführung in die Regelversorgung. Krankenkassen, die ja an der Projektauswahl über den G-BA beteiligt sind, dürften wenig Interesse daran haben, eine Lösung zu finanzieren, bei der nach der Förderphase die Kosten aus dem Ruder laufen. Als Beispiel für einen wenig erfolgsträchtigen Projektantrag nannte Neumann (telemedizinische?) Ärztebusse für Nordbrandenburg.
Auch bei Anträgen für Telekonsilprojekte kann es helfen, die Kosten im Blick zu behalten. Wenn ein Telekonsilprojekt lediglich dazu führt, dass mehr Patienten fachärztlich betreut werden, dann dürfte es wenig Chancen auf Förderung haben, auch wenn dadurch die Leitlinientreue steigt. Interessanter wird es, wenn sich durch (zum Beispiel als Zweitmeinung konzipierte) Telekonsile therapeutische Änderungen ergeben, die möglicherweise Kosten sparen.