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Nach den eher positiven Reaktionen zu Beginn scheint das Urteil über das eHealth-Gesetz langsam zu kippen. Von mehreren Seiten kommt zum Teil scharfe Kritik.
Besonders unangenehm für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dürften die Äußerungen von Mitgliedern des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) sein, der beansprucht, für über zwei Millionen nicht-ärztliche und nicht-pharmazeutische Beschäftigte des Gesundheitswesens zu sprechen. Denn immerhin war die Einbindung weiterer Berufsgruppen in die Telematikinfrastruktur einer jener Eckpunkte des geplanten eHealth-Gesetzes, mit denen das BMG schon seit Herbst 2014 immer wieder an die Öffentlichkeit trat.
Verschoben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag?
„Das vorgelegte eHealth-Gesetz enttäuscht in wesentlichen Punkten“, sagt die Sprecherin des eGBR-Fachbeirats, Marianne Frickel. Und ihr Kollege Arnd Longrée präzisiert: „Weder die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz aus 2013 noch unsere Forderungen wurden angemessen berücksichtigt. Stattdessen wird der Zugang der von uns vertretenen Berufsangehörigen mit einer Kann-Regelung der gematik auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben.“
Nicht zuletzt an der Schnittstelle vom Krankenhaus zur ambulanten Weiterversorgung sieht der eGBR Probleme auftauchen. Durch die rein auf Ärzte fokussierte Förderung der E-Arztbriefe könnte sich die Überleitung für die Gesundheitsberufe sogar verschlechtern. Denn bisher können zumindest die Angehörigen eines Patienten durch Kopien der Papierbriefe für einen Informationstransfer sorgen. Fallen die Papierbriefe dank E-Arztbrief-Förderung weg oder werden später ausgehändigt, stehen die Gesundheitsberufe noch häufiger mit leeren Händen da als ohnehin schon.
Interoperabilitätsparagraph „ungeeignet“
Nicht ganz so scharf im Ton, doch inhaltlich nicht weniger kritisch, äußert sich eine von der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) koordinierte Gruppe von Organisationen und Verbänden, die für mehr Interoperabilität im Gesundheitswesen kämpfen. Zu den Unterzeichnern gehören HL7 Deutschland, IHE Deutschland, der bvitg, außerdem der Verband der Universitätsklinika, der Medizinische Fakultätentag, die GMDS und andere. Eine Kernforderung ist, die medizinische Forschung und den öffentlichen Gesundheitsdienst im Gesetzentwurf zu berücksichtigen.
Außerdem sollten die Zuständigkeiten für Standardisierung gebündelt und die Standardisierungsarbeit mit mehr Ressourcen ausgestattet werden: „Aus einer Definition offener Schnittstellen, wie sie der §291d in seiner derzeitigen Fassung vorsieht, resultiert alleine noch keine Interoperabilität“, heißt es wörtlich. Und weiter: Es bestehe „die große Gefahr, dass rein sektorale Festlegungen getroffen werden“ und „die offenen Schnittstellen mithin zu Flaschenhälsen werden“. Insgesamt sei der §291d in seiner jetzigen Fassung daher „ungeeignet“, nicht zuletzt deswegen weil internationale Standards und Terminologien mit keinem Wort erwähnt würden.
Nicht viel besser schneidet der §291e ab, der das Interoperabilitätsverzeichnis regelt. Ob dieser Paragraph einen realen Beitrag zur Interoperabilität in der Routineversorgung leisten könne, sei zweifelhaft. Eine Empfehlung der Unterzeichner lautet, die Expertengruppe gemäß §291e zu einem unabhängigen, transparent zu besetzenden Expertenrat auszubauen. Dazu solle die gematik einen Auftrag an eine interessenneutrale dritte Stelle zum Betrieb des Expertenrats erteilen. Die Zuständigkeiten dieses Expertenrats müssten zudem über das Interoperabilitätsverzeichnis hinaus deutlich erweitert werden, unter anderem in Richtung Definition offener Schnittstellen sowie Definition der Inhalte des Medikationsplans und des elektronischen Entlassbriefs.