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Qualitätssicherung

PCI-Regelbetrieb soll starten

Foto: Carolina K Smith MD - Fotolia

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will das sektorübergreifende Qualitätssicherungsverfahren perkutane Koronarintervention (PCI) zum 1. Januar 2016 starten. Ob die IT-Module bis dahin fertig sind?

 

Wenn der G-BA-Beschluss wie geplant umgesetzt wird, wäre das PCI-Verfahren das erste einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren (SQG) nach §137 SGB V im deutschen Gesundheitswesen. Die Qualitätssicherung nach §137 SGB V ist IT-technisch nicht ganz anspruchslos. Um einen bürokratischen Overkill zu vermeiden, müssen Softwaremodule für Praxen und Krankenhäuser entwickelt werden.

 

Dass das prinzipiell geht, hat bereits im Jahr 2013 eine Machbarkeitsstudie unter Beteiligung des Bundesverbands niedergelassener Kardiologen gezeigt. Die Details müssen jetzt allerdings erst umgesetzt werden. Der nächste Schritt ist, dass das für die SQG zuständige AQUA-Institut eine Spezifikation vorlegt, auf deren Basis die IT-Hersteller Produkte, die so genannten HK-QS-Module, entwickeln können, die sie dann zur Zertifizierung vorlegen müssen. Um das zu beschleunigen, hat der G-BA die Planung zur Spezifikation bereits festgelegt. Die Veröffentlichung ist für Ende Februar geplant. „Damit kann ein Start zum 1.1.2016 stattfinden, auch unter Berücksichtigung der von Seiten der KBV durchgeführten Software-Zertifizierung für die Arztpraxen“, heißt es seitens des G-BA.

 

Eine andere Frage ist, ob sich die Entwicklung eines HK-QS-Moduls für die Softwarehersteller überhaupt lohnt. Bei der rein ambulanten Qualitätssicherung nach §135 SGB V sind die diesbezüglichen Erfahrungen unterschiedlich. Die (viele Ärzte betreffende) Hörgerätevereinbarung wurde rasch umgesetzt. Bei der zahlenmäßig weit weniger relevanten Molekulargenetik gab es Schwierigkeiten. Der Bund der niedergelassenen Kardiologen hat Zweifel, ob Anfang 2016 schon IT-Module der Hersteller von Informationssystemen existieren werden. Er verweist aber darauf, dass die KBV mit Nachdruck an einer Lösung arbeite. Hierbei dürfte es sich dann um eine Portallösung handeln, was aber bedeuten würde, dass auf die Anwender durch die Qualitätssicherung doch wieder zusätzliche Dokumentationsaufgaben zukommen.