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Die KV Telematik hat bei ihrem ersten Partnermeeting Details zur Arztbriefförderung im Rahmen der KV Connect-Pilotprojekte bekannt gegeben. Das Geld reicht wohl für gut tausend Ärzte.
Im Rahmen der Pilotprojekte versenden und empfangen Ärzte innerhalb von Ärztenetzen elektronische Arztbriefe über den von den KVen entwickelten Kommunikationsstandard KV Connect. Über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten muss jeder Teilnehmer mindestens 50 elektronische Arztbriefe senden oder empfangen.
Dafür gibt es Geld: Jeder Teilnehmer erhält 50,- Euro Registrierungspauschale und weitere 350,- Euro nach erfolgreicher Teilnahme. Das Geld ist nicht personengebunden. Die Ärztenetze sollen es intern verteilen, da die KV Telematik sich nicht in Verteilungsdiskussionen zwischen Haus- und Fachärzten einmischen möchte.
Beliebig ausdehnbar sei das Fördervolumen nicht, wie KV Telematik Geschäftsführer Florian Fuhrmann betonte. Wenn alle 81 Ärztenetze, die bisher an den Pilotprojekten Interesse bekundet haben, mitmachten, dann reichte die Förderung für 15 Ärzte pro Netz. Wenn weniger Netze teilnehmen, können entsprechend mehr Ärzte pro Netz mitmachen, maximal jedoch 150.
Fuhrmann betonte, dass die derzeit laufende Auditierung der IT-Lösungen für die Pilotprojekte von der Software die Fähigkeit verlange, qualifizierte elektronische Signaturen (QES) handhaben zu können. Ob die Netze diese dann einsetzen oder nicht, bleibt ihnen im Rahmen der Pilotprojekte selbst überlassen. „Wir könnten es auch gar nicht kontrollieren, selbst wenn wir wollten“, so Fuhrmann.
Die QES-Funktion ist eher mit Blick auf die Arztbriefförderung nach E-Health-Gesetz relevant, die an die KV-Pilotprojekte mehr oder weniger nahtlos anschließen soll. Denn hier verlangt der bisherige Gesetzesentwurf, dass keine Papierarztbriefe versandt werden, wenn die Fördermittel ausgeschüttet werden sollen. Das könnten die KVen anhand der Abrechnungen dann schon zumindest indirekt überprüfen.
Wenn der Passus so, wie er ist, im Gesetz bleibt, wäre der Einsatz einer QES für die Arztbriefförderung nach E-Health-Gesetz fast zwingend, wenn auch vielleicht nicht gleich von Anfang an. Soll die QES mit dem elektronischen Heilberufsausweis erfolgen, müsste auch jene Mehrheit der Ärztekammern, in denen Ärzte den eHBA noch nicht regulär beantragen können, jetzt relativ zügig entsprechende Services aufbauen. Gespräche dazu sollen bereits laufen, aber die Mühlen der Kammern mahlen bekanntlich langsam.