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Die US-amerikanische Fachgesellschaft für Herzrhythmusstörungen plädiert dafür, das Home-Monitoring kardialer Implantate als neuen Standard anzusehen.
So weit hat sich beim Telemonitoring von Herzimplantaten noch keiner aus dem Fenster gelehnt: Anlässlich der Jahrestagung der Heart Rhythm Society (HRS 2015) hat die US-Fachgesellschaft ein Konsensuspapier verabschiedet, in dem empfohlen wird, bei der Nachbetreuung von Patienten mit kardialen Implantaten die Leitlinien zu ändern. Die Heimüberwachung sollte den Experten zufolge als neuer Standard angesehen und der Patient nur dann einbestellt werden, wenn die Telemonitoring-Daten das erforderlich erscheinen lassen.
Das Positionspapier kommt zu einem auch aus deutscher Sicht interessanten Zeitpunkt. Im Juni wird der Erweiterte Bewertungsausschuss tagen und sich einmal mehr mit der Abrechnung der telemedizinischen Abfrage von Schrittmachern und ICD beschäftigen. Derzeit ist eine EBM-erstattete Funktionsabfrage der Geräte einmal im Quartal auch per Fernabfrage möglich, mehr aber auch nicht.
In Studien wie der IMPACT-Studie, in denen es einen klaren medizinischen Nutzen des Home Monitorings gab, wurden die Daten deutlich häufiger, teilweise täglich übermittelt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte Anfang des Jahres einen recht weit ausgearbeiteten Vorschlag für eine Ausweitung der Erstattungsziffer für das Implantatemonitoring in den Bewertungsausschuss eingebracht. Die Krankenkassen hatten das damals (erneut) abgelehnt.
Philipp Grätzel von Grätz, Redaktion E-HEALTH-COM