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In seiner Stellungnahme zum E-Health-Gesetz redet der Bundesrat Tacheles. Eine Umgehung der Apotheker beim Medikationsplan wird nicht hingekommen. Und Telemonitoring soll mit rein.
Das war deutlich: Kurz, aber klar fällt die Stellungnahme des Bundesrats zum E-Health-Gesetz aus, das am 10. Juli in der letzten Sitzung vor der Sommerpause in der Länderkammer diskutiert wurde. Die Länder wollen es nicht hinnehmen, dass der Medikationsplan nur von Ärzten erstellt werden kann. Stattdessen sollen auch Apotheker die Möglichkeit bekommen, ihn zu starten, nicht zuletzt weil dort eher als anderswo gewährleistet sei, dass wirklich alle Medikamente inklusive der OTC-Präparate Berücksichtigung finden.
Ebenfalls in Richtung Medikationsplan geht der Wunsch, einen Passus ins E-Health-Gesetz aufzunehmen, wonach regionale Modellvorhaben nach § 63 von der Einführung des papierbasierten Bundesmedikationsplans unberührt bleiben sollen. Dies zielt offensichtlich darauf ab, die zahlreichen Medikationsprojekte auf Landesebene nicht auszubremsen, die teilweise deutlich umfangreicher und vor allem elektronischer sind als das, was den Verfassern des E-Health-Gesetzes vorschwebt.
Richtig knackig ist schließlich der Passus zur Telemedizin. Hier wird glasklar gefordert, die Fristen und Sanktionen für die Abrechnung von teleradiologischen Konsilen eins zu eins auch für Telemonitoringverfahren gelten zu lassen. Telemonitoringverfahren ermöglichten es in besonderem Maße, die Versorgung von chronisch Kranken zu verbessern, heißt es in der Begründung, wobei betont wird, dass nicht nur die Therapie verbessert sondern auch der Patient in seinem häuslichen Umfeld entlastet werde.
(Philipp Grätzel)