Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
Bild: © alluranet
Das Robert Bosch-Krankenhaus in Stuttgart vernetzt sich ab Anfang März mit mehreren Sanitätshäusern. Von der elektronischen Hilfsmittelverordnung sollen beide Seiten profitieren.
Die rein papierbasierte Hilfsmittelverordnung kann für die Sanitätshäuser relativ umständlich sein, insbesondere dann, wenn bei einer Verordnung Rückfragen nötig sind oder relevante Informationen für die Bereitstellung des Hilfsmittels fehlen. Hier setzt eine elektronische Verordnungsplattform an, die ab Anfang März in einer vier- bis sechswöchigen Probephase am Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart evaluiert wird. Danach soll die Lösung bundesweit zur Verfügung gestellt werden.
Zum Einsatz kommt die IT-Plattform connectpartner von com2health. Sie wird über eine Schnittstelle in das Krankenhausinformationssystem integriert und erlaubt es den Krankenhausmitarbeitern, Hilfsmittelverordnungen elektronisch an kooperierende Sanitätshäuser zu übermitteln. Dort müssen die Daten dann nicht extra eingegeben werden. Die üblichen Verordnungsinformationen werden zudem um Zusatzinformationen ergänzt, die für die Herstellung des Hilfsmittels relevant sein können. Außerdem gibt es eine integrierte Chat-Funktion, die dabei hilft, Unklarheiten rasch zu beseitigen.
Die Plattform adressiert einen Versorgungsbereich, der digital bisher nur punktuell beackert wird. Zu den Besonderheiten gehört, dass ein potenzielles Geschäftsmodell existiert: Der Dienst wird transaktionsbasiert von den Sanitätshäusern bezahlt, die durch die Prozesskostenverschlankung deutlich profitieren. Die Krankenhäuser finanzieren lediglich die KIS-Integration.
In künftigen Ausbaustufen könnten in der Plattform auch weitergehende Informationen hinterlegt werden, beispielsweise Verträge der Krankenkassen. Auch für ambulante Pflegedienste könnte die Plattform interessant sein, dann natürlich nicht im Zusammenhang mit Hilfsmitteln sondern im Zusammenhang mit pflegerelevanten Daten.
Philipp Grätzel von Grätz, Redaktion E-HEALTH-COM