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Forschung

Startschuss fürs Förderkonzept Medizininformatik

Bild: © samorodinov

 

 

An deutschen Universitätskliniken herrscht Aufbruchstimmung. Sieben Konsortien wollen mit Big Data-Netzwerken reüssieren. Viele Details sind aber noch unklar.

 

Seit dem 1. August läuft die neunmonatige Konzeptphase des vom BMBF initiierten Förderkonzepts Medizininformatik, das die Big Data-Analytik an deutschen Krankenhäusern auf neue Füße stellen soll. Bewerben konnten sich Netzwerke aus mindestens zwei Universitätskliniken plus assoziierten Einrichtungen, an denen während der ab 2018 startenden Aufbau- und Implementierungsphase Datenintegrationszentren aufgebaut und klinische Big Data-Analysen anhand von je zwei Use Cases vorexerziert werden sollen. Geblieben ist es jetzt bei sieben Konsortien für die Konzeptphase. Wie viele davon ab 2018 weiter gefördert werden, entscheidet eine Begutachtung im Sommer 2017.

 

Konkret gehen im ADMIRE-Konsortium die Universitätskliniken Essen, Münster, Bonn und Köln ins Rennen, im DIFUTURE-Konsortium die beiden Münchener Universitäten sowie Tübingen und Augsburg. Im share-it!- Konsortium sind es die Universitätskliniken Hamburg, Schleswig-Holstein, Greifswald und Dresden, im SMITH-Konsortium geht Mitteldeutschland mit Leipzig, Aachen und Jena auf die Piste. Die Unikliniken in Berlin, Würzburg und Ulm haben sich zum HD4CR-Konsortium zusammen getan, Göttingen, Hannover und Heidelberg nennen sich HiGHmed. Schließlich gibt es mit MIRACUM noch ein sehr großes Konsortium, das die Universitäten Freiburg, Mainz, Marburg, Frankfurt/Main, Mannheim, Gießen und Erlangen unter einen Hut zu bringen versucht.

 

Bei einer Veranstaltung der Technik- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) in Berlin erfolgte kürzlich ein erster Gedankenaustausch, bei dem es unter anderem darum ging, welche Rolle die so genannte Begleitstruktur einnehmen soll, zu der sich die TMF, der Medizinische Fakultätentag und der Verband der Universitätsklinika Deutschlands zusammengefunden haben. Aufgabe der Begleitstruktur ist es im Prinzip, das Nationale Steuerungsgremium zu koordinieren, in das jedes Konsortium zwei Vertreter entsendet. Die Steuerung soll verhindern, dass lauter IT-Inseln entstehen, die nachher nicht kompatibel sind.

 

Die entscheidende Frage ist freilich, was genau die Konsortien einheitlich regeln und was Gegenstand des Wettbewerbs zwischen den Konsortien bleibt. Vorschläge, wonach die Datenschutzkonzepte der Konsortien einheitlich geregelt werden sollten, stießen in Berlin nicht auf ungeteilte Zustimmung unter Vertretern der unterschiedlichen Konsortien. Andererseits bietet sich dieses Gebiet für Einheitlichkeit natürlich besonders an, denn nichts bremst die übergreifende klinische Analytik in Deutschland mehr als die hyperföderalen Zuständigkeiten für den Datenschutz.

 

Text: Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur E-HEALTH-COM