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ePatientenakte

Klare Kante

Bild: © conhIT

 

Überall in Deutschland entstehen digitale Patientenplattformen oder „E-Patientenakten“. Der Bundesverband Gesundheits-IT rammt jetzt ein paar Pfeiler in den Boden - für mehr Wettbewerb und gegen Aktenchaos.

 

Das Ende März vorgelegte Positionspapier des bvitg zu elektronischen Patientenakten ist nicht lang, aber deutlich. Zwar herrsche Einigkeit darüber, dass das Teilen von Information Grundvoraussetzung für bessere Versorgung sei, doch fehle es weiterhin an schlüssigen Konzepten. Die diversen Akteninfrastrukturen, die jetzt entstehen, bei AOK-Nordost und Techniker, bei Klinikketten wie Helios oder im Umfeld von Universitätsklliniken, erschweren einheitliche Konzepte demnach zusätzlich.

 

Der Ausweg aus Sicht des bvitg - und vieler unabhängiger Beobachter - ist die Stärkung der Bürgersouveränität. Das Recht auf strukturierte Gesundheitsdaten und damit eine Pflicht der Leistungserbringer, diese Daten zur Verfügung zu stellen, sollten demnach sowohl im Patientenrechtegesetz als auch im Sozialgesetzbuch niedergelegt werden. Auch hinsichtlich der Hoheitsrechte gibt es klare Worte: Die Nutzung dieser Akten müsse freiwillig sein, und der Patient alleine entscheide, wer Zugriff hat. Eine Erweiterung um selbst eingestellte Daten ist möglich. Die Notwendigkeit eines Patientenfachs als separater Anwendung besteht dann nicht.

 

Entschieden fordert der Verband, dass es einen freien Markt geben müsse, bei dem jedes Unternehmen Patientenakten anbieten und der Bürger zwischen diesen Angeboten wählen kann. Eine Aufteilung des Marktes nach Krankenkassen oder Regionen wird also abgelehnt. Die Kosten für die AKten müssten durch die GKV erstattet werden, und auch die Leistungserbringer seien für Einstellen und Datenpflege zu vergüten.

 

» www.bvitg.de/positionspapiere.html

 

Text: Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur E-HEALTH-COM