E-HEALTH-COM ist das unabhängige Fachmagazin für Gesundheitstelematik, vernetzte Medizintechnik , Telemedizin und Health-IT für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Mehr

Für das ePaper anmelden

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden

Anmelden

Passwort vergessen?

Blog

Ehrenamtliche Videosprechstunde

Schon zum zweiten Mal hat ein Anbieter von Software für die Videosprechstunde die für den Einsatz in der GKV benötigte Datenschutz-Zertifizierung erhalten, nach der Ärztegenossenschaft MuM aus Bünde mit ElVi jetzt auch Patientus/Jameda. Das macht ja ganz schwindelig! Was kommt als nächstes? Die interstellare bemannte Raumfahrt?

 

Leider sind die EBM-Ziffern 01439 und 01450 offenbar mit großer Sorgfalt so gestaltet worden, dass sie den Arzt nicht in Versuchung führen, solch neumodische Technik zu nutzen. Zunächst mal darf die Videosprechstunden-Ziffer 01439 – vergütet mit üppigen 9,21 EUR – nur dann abgerechnet werden, wenn der Patient im aktuellen Quartal noch nicht in der Praxis war. In einem der Vorquartale muss er aber dagewesen sein, wohlgemerkt, denn sonst: Fernbehandlungsverbot. Hier ist also Disziplin gefragt: Der Patient muss vor geplanter Videosprechstunde konsequent der Praxis ferngehalten werden.

 

Wenn das nicht gelingt, kann der Arzt nur noch auf den Technikzuschlag hoffen. Der darf mit seinen 4,21 EUR pro Videosprechstunde 47-mal im Quartal abgerechnet werden, sofern der Patient eine von sechs besonders videogenen Diagnosen hat. Hat der Arzt in einem Quartal nicht die vorgeschriebene Anzahl an technikbegeisterten Wundpatienten in der Praxis und kann daher nur 20 Technikzuschläge abrechnen, dann macht er halt Minus – denn sowohl ElVi als auch Patientus erheben eine monatliche Gebühr, je nach Servicelevel zwischen 29 und 59 EUR. Das müssen sie auch, denn in der GKV-kompatiblen Videosprechstunde ist keine Werbung erlaubt, und die Anbieter müssen sich – sinnvollerweise – der genannten Zertifizierungen unterziehen, die herkömmliche Videotelefonie-Anbieter vermutlich nicht bestehen würden.

 

Bleibt nur noch zu hoffen, dass der alte Sprechzimmer-PC mit den Anforderungen der Videosprechstunde klarkommt. Für einen neuen Laptop zu 1760 EUR muss der Arzt nämlich vier Jahre lang 47 Videosprechstunden pro Quartal abrechnen, bevor er diese Investition per „Technikzuschlag“ wieder reingeholt hat.

 

Dr. Christina Czeschik

 

ist Ärztin für Medizinische Informatik und Fachautorin für E-Health und Informationssicherheit.