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Mit der Verabschiedung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) im September 2020, investiert die Bundesregierung in die landesweite digitale Modernisierung der Krankenhäuser. Ab 1. Januar 2021 stellen Bund und Länder mit dem Krankenhauszukunftsfond des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) insgesamt 3,4 Milliarden Euro bereit. Das Ziel: Modernisierungs- und Digitalisierungsprozesse in Krankenhäusern beschleunigen. Insbesondere die Modernisierung der stationären Notfallversorgung soll mit der Förderung unterstützt werden. Dazu zählen beispielsweise Investitionen in Patientenportale, digitales Medikationsmanagement oder sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Es lohnt sich die Fördermittel des BAS zu nutzen, denn ab 2025 verlieren Krankenhäuser ohne ausreichende digitale Infrastruktur bis zu 2% des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall.
Zudem müssen Krankenhäuser bestimmte Kriterien aus den Förderrichtlinien der BAS erfüllen, um sich für eine Förderung zu qualifizieren. Die Antragstellung erfolgt über die jeweils zuständigen Länder und kann bis zum 31.12.2021 erfolgen. Die Entscheidung welche Förderung beim BAS beantragt wird, obliegt dem Land selbst und muss innerhalb von drei Monaten getroffen werden.
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Zusätzlich bieten wir – exklusiv für unsere Kunden, ein initiales Web-Seminar mit wichtigen Informationen zum KHZG. Sichern Sie sich noch im Dezember 2020 einen Platz an Ihrem Wunschtermin.
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