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EU-Datenschutzgrundverordnung – gilt seit 25. Mai 2018 – Auswirkungen auf die Krankenhäuser
Handlungsempfehlungen und konkrete Tipps zur praktischen Umsetzung
Wo? Arabella Sheraton Hotel Carlton, Nürnberg
Wann? 06.07.2018, 09:00 - 17:00 Uhr
Mehr Information und Anmeldung
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsführer, Verwaltungsleiter, Datenschutzbeauftragte, Leiter der Rechtsabteilungen, aber auch Geschäftspartner der Krankenhäuser wie Pharmafirmen, Apotheken usw.
„EU-Datenschutzgrundverordnung - Auswirkungen auf die Krankenhäuser“ lautet das Thema unseres Experten-Workshops am 4. Juni 2018 in Berlin. Experten erörtern mit den Teilnehmern aus dem Krankenhausmanagement konkrete Änderungen und neue Anforderungen. Sie geben wichtige Handlungsempfehlungen und praxisbezogene Tipps zur realen Umsetzung.
Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung gilt seit 25. Mai 2018 ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für personenbezogene Daten. Die neuen Vorgaben gelten sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich und betreffen auch den Beschäftigtendatenschutz. Die Checkliste mit den sich daraus ergebenden, für die Krankenhäuser notwendigen Änderungen ist lang. Hier ein paar Beispiele:
Neu ist vor allem, dass schon die unterlassene Dokumentation der Prozesse Bußgelder in Höhe bis zu 20 Millionen € auslösen kann. Natürlich ist nicht ab sofort mit Untersuchungen und Nachfragen zu rechnen, aber die DV-Abteilungen der Häuser müssen sich auf die geänderten Rahmenbedingungen einstellen. Die schlichte Delegation auf einen externen Dienstleister wird nicht ausreichend sein – die Verantwortlichen müssen sich auch selbst im Thema auskennen. Daran knüpft dieser Expertenworkshop an.
Unsere Experten halten zunächst Impulsvorträge. Sie erarbeiten dann mit den Teilnehmern intensiv die einzelnen Aufgaben und Prozesse und stehen für Fragen und Antworten den ganzen Tag über zur Verfügung.
Es ergeben sich aufgrund der Komplexität der Neuordnung erhebliche Fragestellungen im Praxisalltag. Im Experten-Workshop werden mögliche Lösungen/Lösungsansätze gemeinsam entwickelt. Auch Haftungsfragen werden berücksichtigt. So werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, die DV als Teil einer Compliance-Strategie in die Gesamtabläufe eines Hauses zu integrieren.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!
Selbstverständlich werden die Themenschwerpunkte ständig an den neuesten Sachstand angepasst, so dass etwaige Programmänderungen vorbehalten bleiben.