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Ab dem 1.1.2021 gilt die Verpflichtung zur Unterstützung der ePA im Krankenhaus. Viele Leistungserbringer, die auf eine Terminverschiebung gehofft hatten, müssen nun schnellstmöglich handeln.
Auch für die neuen Anwendungen in der Telematikinfrastruktur sind die Fristen eng getaktet – Prestigeprojekt ist sicherlich die Anbindung der ePA nach § 291a SGB V. Bereitgestellt von den Krankenkassen und vom Patienten geführt, sind Krankenhäuser dazu verpflichtet, ab dem 1.1.2021 medizinische Daten der aktuellen Behandlung auf Wunsch des Patienten an die ePA zu übertragen und den Patienten bei der Erstbefüllung der Akte zu unterstützen (sanktioniert wird ab 2022). Auch hier bieten wir Ihnen einen ersten Schritt, der nicht weh tut: ein Webinar!
Darin möchten wir allen, die mit der ePA-Anbindung in einem Krankenhaus betraut sind, einen praktikablen Lösungsweg für die sogenannte Primärsystemanbindung aufzeigen. Für die Anwender bleibt stets das vertraute KIS im Vordergrund. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!