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Medizin |

Ärztlicher Beirat Digitalisierung NRW: Elektronische Patientenakte praxistauglich machen

Der Ärztliche Beirat Digitalisierung NRW fordert in einer aktuellen Stellungnahme, dass die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte technisch, rechtlich und semantisch weiterentwickelt werden müssen, um ihre Versorgungsrelevanz zu entfalten. Dabei komme es vor allem auf Sicherheit, Transparenz und ärztliche Steuerbarkeit an.

Bild: © mann77 – stock.adobe.com, 1202015957, Stand.-Liz.

Die Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) ist ein Schritt in die richtige Richtung. Um ihre
Versorgungsrelevanz zu entfalten, müssen technische, rechtliche und semantische Voraussetzungen weiterentwickelt werden, fordert der Ärztliche Beirat Digitalisierung NRW. Sicherheit, Transparenz und ärztliche Steuerbarkeit sind dabei zentrale Leitplanken, heißt es in der aktuellen Stellungnahme des Ärztlichen Beirats.


Ziel der ePA ist es, zur Erhöhung der Patientensicherheit beizutragen, Behandlungsentscheidungen sowie einrichtungsübergreifende Behandlungsprozesse zu verbessern. Um das Potenzial der ePA auszuschöpfen, müssen alle relevanten Behandlungsdaten vollständig und ausreichend detailliert erfasst werden, heißt es in der Stellungnahme. Zudem fordert der Beirat eine verlässliche Transparenz der Systemanbietenden. Alle Primärsysteme herstellende Unternehmen sollen öffentlich auf ihren Websites eine nachvollziehbare Dokumentation zum tagesaktuellen Umsetzungsstand wichtiger Funktionen bereitstellen. Dazu sollen laut Beirat unter anderem die Anzeige von ePA-Inhalten (PDFs und strukturierte Daten), der Upload von Arztbriefen und Befunden in die ePA sowie die Erstellung, Bearbeitung und Aktualisierung der Medikationsliste gehören.

 

Weitere Informationen
Sie können die Stellungnahme und weitere Forderungen im Wortlaut abrufen unter
www.aekno.de/aerztlicher_beirat. 

 

Quelle: Ärztekammer Nordrhein