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Health-IT |

GeDIG: SVDGV fordert wettbewerbsoffenen digitalen Versorgungseinstieg

Interoperabilität, Wettbewerbsoffenheit und unabhängige Qualitätsstandards – SVDGV sieht Nachbesserungsbedarf beim GeDIG

Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) werden zentrale Vorentscheidungen für den digitalen Versorgungseinstieg im künftigen Primärversorgungssystem getroffen.  Der Gesetzentwurf schafft dafür die regulatorischen Grundlagen und prägt damit maßgeblich, wie Patientinnen und Patienten künftig Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten. Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e. V. (SVDGV) begrüßt das Ziel des Gesetzes ausdrücklich. Damit das Primärversorgungssystem jedoch innovationsfreundlich, patientenorientiert und zukunftsfähig ausgestaltet wird, sind im weiteren Gesetzgebungsverfahren gezielte Nachbesserungen erforderlich.



„Mit dem GeDIG werden jetzt die Weichen für das Primärversorgungssystem der Zukunft gestellt. Wettbewerbsoffenheit, Interoperabilität und unabhängige Qualitätsstandards sind dabei keine technischen Detailfragen – sie entscheiden darüber, ob sich die besten digitalen Lösungen für die Versorgung durchsetzen können.“
Dr. Paul Hadrossek, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes Digitale Gesundheitsversorgung e. V. (SVDGV)


Der SVDGV fordert folgende Nachbesserungen am GeDIG:


Unabhängige Qualitätsstandards für die digitale Bedarfseinschätzung schaffen
Die Qualitätsanforderungen nach § 360b SGB V dürfen nicht ausschließlich von der KBV und dem GKV-Spitzenverband festgelegt werden. Qualitätskriterien sollten unabhängig entwickelt, fortgeschrieben und angewendet werden.


Interoperabilität statt Datensilos sicherstellen
Ergebnisse qualitätsgesicherter digitaler Bedarfseinschätzungen müssen unabhängig vom Anbieter in der elektronischen Patientenakte gespeichert und weiterverwendet werden können. Gleichzeitig müssen offene Schnittstellen gewährleisten, dass zertifizierte digitale Lösungen diskriminierungsfrei in den digitalen Versorgungseinstieg integriert werden können.


Wettbewerbsoffenen digitalen Versorgungseinstieg ermöglichen
Der in § 370c SGB V vorgesehene diskriminierungsfreie Rahmen für digitale Terminbuchungsplattformen muss konsequent auch auf den digitalen Versorgungseinstieg nach § 345a SGB V übertragen werden. Qualifizierte Anbieter sollten ihre Lösungen unter einheitlichen und transparenten Rahmenbedingungen einbringen können.


Primärversorgung ganzheitlich ausgestalten
Ein modernes Primärversorgungssystem darf sich nicht auf die Steuerung in die ärztliche Versorgung beschränken. Pflege, Heilmittelerbringer sowie weitere Gesundheitsberufe müssen als eigenständige Versorgungspfade digital eingebunden werden.



Mit seinem Positionspapier „Interoperabilität, Wettbewerbsoffenheit und unabhängige Qualitätsstandards: Was das Primärversorgungssystem wirklich braucht“ legt der SVDGV konkrete Vorschläge für die Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs vor. Ziel ist ein innovationsfreundliches Primärversorgungssystem mit offenen Standards, fairem Wettbewerb und einem bestmöglichen digitalen Zugang zur Versorgung für alle Patientinnen und Patienten.

 

Weitere Informationen

Positionspapier zum Download

 

Quelle: SVDGV