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Vernetzung |

BÄK legt Stellungnahme zu eHealth-Gesetz vor

„Der Gesetzgeber will die Einführung insbesondere medizinischer Anwendungen der Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen mit Entschiedenheit vorantreiben. Daran lässt der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein sogenanntes eHealth-Gesetz keinen Zweifel. Dabei ist es grundsätzlich richtig, Patienten und Ärzten zügig sinnvolle medizinische Anwendungen über die Telematikinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Höchst problematisch ist jedoch die Wahl der Mittel.“ Das sagte Dr. Franz-Joseph Bartmann, Sprecher für Telemedizin und Telematik im Vorstand der Bundesärztekammer. Bartmann verwies in diesem Zusammenhang auf die von der Bundesärztekammer vorgelegte Stellungnahme zu dem Referentenentwurf, in der unter anderem die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Malus-Regelungen kritisiert werden.  

 

So setzt der Referentenentwurf zum eHealth Gesetz verbindliche Fristen für die Einführung des Versichertenstammdaten-managements, der Notfalldaten sowie des elektronischen Entlass- und Arztbriefes. Die Einhaltung dieser Fristen werden an Malus-Regelungen auch für Vertragsärzte gekoppelt; ihnen soll ein Prozent des Praxisumsatzes abgezogen werden, solange sie die Prüfung der Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nicht durchführen.


„Wir lehnen derlei Strafandrohungen strikt ab, zumal sie sich auf die  Einführung von Verwaltungsfunktionalitäten beziehen, die keinerlei medizinischen Nutzen bringen. Statt auf Sanktionen sollte die Politik auf intelligente Anreize setzen“, forderte Bartmann. Insbesondere die Anwendung Notfalldaten, für die die Bundesärztekammer die fachlich-inhaltliche Projektleitung innehat, werde in hohem Maße über die Akzeptanz des Gesamtprojektes entscheiden. Es wäre fatal, wenn man es auf dem letzten Kilometer unterlässt, nach 10-jähriger Arbeit am eGK-Projekt, die erste sinnvolle medizinische Anwendung nicht mit den notwendigen positiven Anreizen bei Patienten und Ärzten auszustatten.


In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesärztekammer das Vorhaben des Gesetzgebers, die Telematikinfrastruktur für telemedizinische Methoden in der Patientenversorgung zu öffnen. „Dieser Passus entspricht Beschlüssen Deutscher Ärztetage, in denen die Notwendigkeit einer bundesweiten, diskriminierungsfreien Telematikinfrastruktur betont wird, um die Verbreitung telemedizinischer Methoden und Verfahren zu erleichtern“, heißt es in der Stellungnahme.


»Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme von Bundesärztekammer und Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zum Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen vom 19.01.2015 [PDF]