Herr Schmidt, geben Sie uns einen kurzen Überblick über die Notfallversorgung in Deutschland. Wie ist die Aufgabenverteilung zwischen Notaufnahmen und ärztlichem Bereitschaftsdienst?
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist im Grunde die Fortführung der Sprechstunde außerhalb der Sprechstundenzeiten. Wenn die Praxen geschlossen haben, kann man sich über die 116117 an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Das ist die zentrale Rufnummer, die seit 2012 existiert. Wenn Sie dort anrufen, werden Sie zunächst eingeschätzt. Wenn es ein kritisches Beschwerdebild ist, können wir direkt an die 112 weitergeben. In anderen Fällen, zum Beispiel bei akuten Atemwegserkrankungen, akuten Schmerzen oder Kreislaufproblemen, wird der ärztliche Bereitschaftsdienst involviert. Dafür gibt es zum einen geöffnete Bereitschaftsdienstpraxen, zum anderen den aufsuchenden Bereitschaftsdienst – insbesondere für Bürgerinnen und Bürger, die nicht so mobil sind.
Als KV sind Sie zuständig für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, während die Notfallrettung Landesaufgabe ist. Ein paar Zahlen: Wie viele Ärztinnen und Ärzte nehmen in Niedersachsen am Bereitschaftsdienst teil? Und in welchem Umfang wird dieser Bereitschaftsdienst von den Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen?
Bis Sommer 2025 waren 14 500 niedersächsische Ärztinnen und Ärzte prinzipiell verpflichtet, den Bereitschaftsdienst durchzuführen. In einer typischen Nacht gibt es zwischen 500 und 1 000 Anrufe, und bei 80 bis 90 Prozent gibt es dann auch eine medizinische Versorgung.
Im Sommer 2025 haben Sie das System dann geändert und eine Reform initiiert, die weit über Ihr Bundesland hinaus Aufmerksamkeit erregt und auch mit Digitalisierung zu tun hat. Warum war eine Reform überhaupt nötig?
Der bisherige Bereitschaftsdienst war im Grunde ungerecht. Je nachdem, wo man niedergelassen war, war es unterschiedlich, wie häufig man im Bereitschaftsdienst tätig sein musste und ob man sich vertreten lassen konnte oder nicht. Insbesondere mit Blick auf die Niederlassung von jungen Ärztinnen und Ärzten war das ein Thema, das wurde uns immer wieder zurückgespiegelt. Deswegen haben wir gesagt: Wir brauchen eine Regelung, die für alle Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen gleich ist und die auch einen Anreiz für die Niederlassungen setzt. Über 97 Prozent aller Behandlungsfälle werden tagsüber in den Sprechstunden abgearbeitet, nur knapp 3 Prozent im Bereitschaftsdienst. Das heißt: Der entscheidende Faktor bei uns ist die Sicherstellung tagsüber, denn die Arbeit in den Praxen muss so attraktiv wie möglich gemacht werden.
Sie haben den Bereitschaftsdienst komplett neu aufgesetzt. Wie läuft das jetzt ab?
Für die Patientinnen und Patienten ändert sich erst mal gar nichts. Sie rufen weiterhin die 116117 an. Dort gibt es eine Ersteinschätzung über das bundesweit zentrale System SmED, also die Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland. Danach bekommen alle als Allererstes einen telemedizinischen Kontakt, entweder per Telefon oder per Video, damit das Beschwerdebild eingeschätzt werden kann. In vielen Fällen kann die Versorgung abschließend telemedizinisch erfolgen, alternativ werden weitere Maßnahmen eingeleitet – eine Zuweisung an eine Bereitschaftsdienstpraxis, ein aufsuchender Bereitschaftsdienst oder die Weitergabe an die 112.
Geht das auch schon über die 116117-App? Dort könnte eine Videosprechstunde ja direkt integriert werden.
Man kann über die App den Bereitschaftsdienst erreichen, aber eine vernünftige Videosprechstunde lässt die App aktuell noch nicht zu. In der Regel wird angerufen, die Patientendaten werden aufgenommen, die Ersteinschätzung erfolgt und dann gibt es entweder einen direkten Rückruf von einem Arzt oder einer Ärztin, oder es wird ein Link zu einer Videosprechstunde per SMS oder per Mail zugeschickt. Dabei erfolgt der erste ärztliche Kontakt per Telefon oder Video innerhalb von maximal 30 Minuten, das war unsere Vorgabe. Tatsächlich erreichen wir aktuell eine Durchschnittszeit von knapp neun Minuten.
Sie haben sich für das Projekt als KV Niedersachsen Partner ausgewählt, zum einen die Telemedizinplattform TeleClinic, zum anderen die Johanniter, die den aufsuchenden Bereitschaftsdienst organisieren. Warum braucht es solche Partner?
Bei der Telemedizin haben wir zunächst die Voraussetzungen definiert: Wir brauchen die Möglichkeit, ein E-Rezept und eine eAU auszustellen. Der Arzt oder die Ärztin soll außerdem von überall in Deutschland zugreifen können. Und er oder sie muss eine entsprechende Abrechnungsdatei haben. Für all das braucht es eine technische Plattform, die zudem den deutschen Datenschutzanforderungen genügt. So etwas können und wollen wir als KV nicht selbst entwickeln. Dementsprechend haben wir ausgeschrieben, und letztlich gab es dann nur einen Anbieter, der unsere Anforderungen abdecken konnte, nämlich die TeleClinic.
Beim aufsuchenden Bereitschaftsdienst war unser Anliegen, dass nicht mehr alle Ärzte und Ärztinnen verpflichtet sind, sondern dass das freiwillig erfolgen soll. Dazu brauchten wir jemanden, der das für uns organisiert. Da hat sich dann eine Reihe von Anbietern beworben, die meist auch im Rettungsdienst tätig waren, und am Ende fiel die Wahl auf die Johanniter. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können sich dort neben der Praxistätigkeit anstellen lassen. Aber es gibt eben keine Verpflichtung zum aufsuchenden Bereitschaftsdienst mehr. Gleichzeitig haben wir mit diesem Modell mit Blick auf das sogenannte Pool-Arzt-Urteil eine sozialversicherungsrechtlich völlig einwandfreie Lösung geschaffen.
Zurück zur Telemedizin: Wie genau sieht das Kooperationsmodell mit der Plattform aus? Ist das ein nutzungsabhängiges Abo-Modell?
Wir haben einen Grundvertrag abgeschlossen, der besagt, dass uns die Plattform als White-Label-Plattform zur Verfügung gestellt wird. Da steht dann nicht TeleClinic, sondern KVN.akut drauf. Die Gebühren für die Nutzung dieser technischen Plattformen entrichten wir als KV nutzungsabhängig. Da wir ziemlich genau wissen, wie viel Anrufe wir im Schnitt haben, lässt sich das ganz gut kalkulieren.
Die kommerziellen Telemedizinplattformen sind ja nicht überall im KV-System gleich beliebt. Es gibt KVen, die solche Plattformen verklagen. Warum haben Sie da in Niedersachsen weniger Berührungsängste?
Wir hatten unsere Anforderungen, und wir brauchten jemanden, der das umsetzen kann. Insofern hatten wir da keine Berührungsängste. Ich sage mal so: Wir haben uns nicht an ideologischen Fragestellungen festgebissen.
Einen Dienstplan für den Bereitschaftsdienst gibt es ja jetzt nicht mehr. Wie gelingt die Sicherstellung?
Es gibt in der Tat keine Dienstpläne mehr, sondern es gibt einen Pool von Ärztinnen und Ärzten, die die entsprechenden Anrufe freiwillig übernehmen können. Dieser Pool ist immer so groß, dass unsere gewünschte Kontaktzeit erreicht wird, bzw. mit neun Minuten sogar deutlich geringer ausfällt als gedacht. Dabei hilft uns die deutschlandweite Abdeckung, wobei wir gesagt haben, dass mindestens 90 Prozent der Ärztinnen und Ärzte aus Niedersachsen kommen sollten. Es gab dann im Nachgang noch die eine oder andere Abstimmung mit anderen KV-Bezirken, wenn dort Ärztinnen und Ärzte Interesse hatten, Dienste bei uns zu übernehmen. So etwas gab es ähnlich aber in der Vergangenheit auch schon. Prinzipiell streben wir an, uns in Richtung 100 Prozent niedersächsische Ärztinnen und Ärzte zu bewegen.
Sie haben jetzt seit 1. Juli 2025 rund fünf Monate Erfahrung. Wie ist Ihre Zwischenbilanz?
Es läuft sehr, sehr gut. Wir hatten bis Anfang November rund 45 000 telemedizinische Kontakte im Bereitschaftsdienst. Von denen wurden gut 80 Prozent telemedizinisch fallabschließend abgearbeitet. Da helfen E-Rezept und eAU natürlich sehr. Tatsächlich ist die E-Rezept-Quote aber gar nicht so hoch, sie liegt aktuell bei 16 bis 17 Prozent der Fälle. Häufig reicht das ärztliche Gespräch, um das Beschwerdebild einzuordnen, Antworten auf Unsicherheiten zu geben oder Fragen zu beantworten zu einer Medikation, die ohnehin schon im Haus ist. In knapp 20 Prozent der Fälle ist ein physischer Kontakt nötig, wobei wir in Niedersachsen nicht nur Ärztinnen und Ärzte rausschicken, sondern auch Gesundheitsfachkräfte, die ebenfalls bei den Johannitern angestellt sind. Das sind Krankenschwestern oder medizinische Fachangestellte mit zusätzlicher Schulung. Außerdem gibt es grundsätzlich noch einen Fahrer, der auch administrative Tätigkeiten übernehmen kann. Es fährt also niemand allein. Die Gesundheitsfachkraft ist übrigens telemedizinisch angebunden an einen Arzt oder an eine Ärztin. Wenn entsprechende Expertise nötig ist, dann kann die eingeholt werden.
Was haben Sie bisher an Rückmeldungen bekommen – von Ihren Ärztinnen und Ärzten in der KV, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern?
Das Feedback der Bürgerinnen und Bürger können wir nur indirekt an der Anzahl der Beschwerden festmachen. Die ist deutlich rückläufig, was wir auf den sehr schnellen telemedizinischen Arzt-Patienten-Kontakt zurückführen. Zusätzlich haben wir bei der Telemedizin auch noch ein Beurteilungssystem eingeführt, mit einer Skala von null bis fünf. Da liegen die Ärztinnen und Ärzte regelhaft weit über vier. Aufseiten unserer Mitglieder ist die überwiegende Zahl froh, den Bereitschaftsdienst nicht mehr selbst durchführen zu müssen. Und die, die im Bereitschaftsdienst noch tätig sein wollen, haben jetzt zusätzlich ein komfortables telemedizinisches System, was durchaus positiv gesehen wird. Natürlich gibt es im laufenden Betrieb immer mal wieder Anpassungsbedarf, sei es mit Blick auf die Vergütung oder mit Blick auf die Prozesse.
Wie sind die Reaktionen aus anderen KV-Bezirken?
Es gibt mittlerweile viele KVen, die ähnliche Angebote machen oder darüber nachdenken – Bayern und Baden-Württemberg zum Beispiel, die aber einen etwas anderen Weg gehen als wir. Es gibt da kein Besser oder Schlechter, wir müssen einfach voneinander lernen. Letztlich ist nicht die Frage entscheidend, wer der Dienstleister oder Partner ist, sondern es geht darum, welche Anforderungen es im jeweiligen KV-Bezirk konkret gibt.
Sie nutzen das SmED-Tool, das bundesweit einheitlich ist. Könnten Sie sich vorstellen, dass solche Tools künftig noch leistungsfähiger werden? Stichwort Künstliche Intelligenz.
Auf jeden Fall. Das System wird in Deutschland über das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi)ständig evaluiert und soll auch verbessert werden. Sprache und Übersetzung sind ein offensichtliches Thema, KI kann sicher die eine oder andere Sprachhürde überwinden helfen. Aber auch in den Prozessen wird KI künftig eine größere Rolle spielen. Wichtig ist: SmED ist ein Medizinprodukt, es muss immer die entsprechenden regulatorischen Anforderungen erfüllen. Deswegen wird es nicht von heute auf morgen Veränderungen geben.
Aber prinzipiell ist das Zi an dem Thema dran. Ich verspreche mir da schon eine weitere Beschleunigung des ganzen Verfahrens. Insbesondere die Erstinanspruchnahme können in vielen Fällen sicher auch Sprachbots beziehungsweise KI-hinterlegte Apps übernehmen. Das würde bei der Einwahl in die 116117 zu kürzeren Wartezeiten führen.
Kommen wir abschließend noch zur Notfallreform auf Bundesebene. Da nimmt die aktuelle Bundesgesundheitsministerin Nina Warken jetzt einen neuen Anlauf, nachdem sich sowohl Jens Spahn als auch Karl Lauterbach an dem Thema die Zähne ausgebissen hatten. Was würden Sie, mit den Erfahrungen, die Sie jetzt gesammelt haben, der Politik mit Blick auf eine breitere Notfallreform mitgeben wollen?
Ein wesentlicher Punkt, der im Gesetzentwurf fehlt, ist die verpflichtende Patientensteuerung. Es ist nach wie vor so, dass den Patientinnen und Patienten ermöglicht wird, alle Optionen des Gesundheitswesens zu nutzen. Wir fordern einen verpflichtenden Anruf bei der 116117 für eine Ersteinschätzung. Dazu gehört auch, dass die Patientinnen und Patienten nicht einfach in die Notaufnahme marschieren können, obwohl sie da gar nicht hingehören. Ich denke schon, dass einige Patientinnen und Patienten, die heute für volle Notaufnahmen sorgen, auch telemedizinisch versorgt werden können.
Was wir für falsch halten: den telemedizinischen Bereitschaftsdienst und den aufsuchenden Bereitschaftsdienst 24/7 zur Verfügung zu stellen. Innerhalb der Praxisöffnungszeiten gibt es Anlaufstellen, und wir haben da auch gar nicht die Kapazitäten, noch zusätzliche Dienste aufzubauen. Tagsüber sollte das Primat der ärztlichen Praxis gelten.
Der dritte Punkt sind die sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ). Hier wünschen wir uns eine kooperative Zusammenarbeit. Nicht jedes Krankenhaus braucht ein INZ. Im Rahmen der Krankenhausreform sollte die Anzahl der in Notfällen ansprechbaren Krankenhäuser insgesamt verringert werden. Jedes Krankenhaus mit INZ sollte dann aber auch über die 116117 ansteuerbar sein.
INZ und Telemedizinplattformen schließen sich also nicht aus, sondern ergänzen sich?
Das muss sich ergänzen. Wir brauchen ein gutes Telemedizinangebot, aber wir brauchen auch Präsenzanlaufstellen, das geht gar nicht anders.
Eine Frage, die eine Notfallreform beantworten muss, lautet: Was mache ich mit den Patientinnen und Patienten, die einfach ungefragt in die Notaufnahmen gehen? Was ist da Ihre Vorstellung? Kommen hier die INZ ins Spiel?
Auch bei den INZ würde ich mir wünschen, dass alle vorher ersteingeschätzt werden. Wer über die 116117 in ein INZ kommt, der sollte unserer Auffassung nach mit einem entsprechenden Barcode ausgestattet werden, sodass diese Patientinnen und Patienten dann Vorrang vor anderen, nicht dringend zu versorgenden Patientinnen und Patienten haben. Es muss sich lohnen, vorher anzurufen. Ich mache übrigens niemandem einen Vorwurf, der heute primär ins Krankenhaus geht. Wir machen als Gesundheitswesen dieses Angebot, da müssen wir uns nicht wundern, dass es genutzt wird.
Auf Dauer werden wir das so aber in Zeiten des Fachkräftemangels nicht durchhalten, das ist nicht effizient. Wir brauchen beim Zugang eine andere Steuerung.
Das Interview führte Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur E-HEALTH-COM.

