Ob Heuschnupfen, Impfberatung oder Kopfschmerzen: Die Deutschen gehen in die Video-Sprechstunde. Schon 18 Prozent der Bundesbürger:innen haben mindestens einmal per Video-Sprechstunde mit Ärzt:innen bzw. Therapeut:innen kommuniziert. Das hat eine repräsentative Befragung unter 1.003 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren ergeben. Das sind 4 Prozentpunkte mehr als 2021, als es 14 Prozent waren und fast vier Mal so viele wie 2019 (5 Prozent). Im Mai 2018 wurde mit einem Beschluss des deutschen Ärztetages das Fernbehandlungsverbot aufgehoben und die Video-Sprechstunde damit ermöglicht. „Die Video-Sprechstunde ist in bestimmten Fällen mittlerweile eine echte Alternative zum Praxisbesuch vor Ort“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Den technischen Zugang erhält man unkompliziert über Apps oder Webseiten, ein Smartphone, Laptop oder PC mit Kamera genügen.“
Die Nutzer:innen der Video-Sprechstunde haben dabei überwiegend positive Erfahrungen gemacht (71 Prozent). 31 Prozent beurteilen sie als „gut“, 40 Prozent als „eher gut“. Die übrigen waren weniger zufrieden: 17 Prozent bewerten ihre Erfahrung mit der Video-Sprechstunde als „eher schlecht“ und 10 Prozent als „schlecht“. Insgesamt fordern 8 von 10 Nutzer:innen (79 Prozent), das Angebot an Video-Sprechstunden solle ausgebaut werden. Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) haben die Behandlung in der Video-Sprechstunde als ebenso gut wie in der Praxis erlebt. Ebenso viele (69 Prozent) würden die Video-Sprechstunde im Freundes- und Familienkreis empfehlen und mehr als die Hälfte (55 Prozent) hat nun vor, wann immer möglich, eine Video-Sprechstunde zu nutzen. „Die Zahl chronisch Kranker nimmt aufgrund des demografischen Wandels weiter zu – den Behandlungsbedarf zu decken wird künftig eine große Herausforderung sein. Insbesondere abseits der urbanen Ballungsräume können Video-Sprechstunden helfen, die medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten“, betont Rohleder.
Problematisch ist aus Sicht des Bitkom jedoch, dass Videosprechstunden in Deutschland nur zeitweise geöffnet werden können. Ärzt:innen dürfen nur 30 Prozent ihrer Sprechstunden als Online-Sprechstunden abrechnen – mehr wird von den Kassen nicht honoriert. Rohleder: „Um Videosprechstunden besser zugänglich zu machen, braucht es Anpassungen in Berufsordnungen, Abrechnungs- und Vergütungsmodalitäten, sowie verlässliche Rahmenbedingungen bei der Zertifizierung von Anbietern.“
Quelle: Bitkom