„Eine zentrale Institution zum Betrieb einer Telematik-Infrastruktur (TI) und zur Sicherstellung der Interoperabilität ist sinnvoll und notwendig. Allerdings stellt sich in einem marktwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftssystem wie dem unseren schon die Frage: Wo fängt die Regulierungszuständigkeit der zentralen Institution an, und vor allem, wo sollte sie enden? Durch den Gesetzesentwurf findet nicht nur eine Wettbewerbsverzerrung statt. Zusätzlich werden auch marktwirtschaftliche Akteure gehindert, durch Kreativität optimale Lösungen und Mehrwerte für die Nutzenden entwickeln zu können“, erläutert bvitg-Geschäftsführerin Melanie Wendling.
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: „Angesichts zunehmender Komplexität im Gesundheitswesen brauchen wir eine moderne Digitalagentur für Gesundheit, die Standards festlegt und ihre Einhaltung überwacht. Was wir aber nicht brauchen, ist eine gematik, die selbst bestimmte Anwendungen entwickelt oder ausschreibt. Digitale Lösungen müssen im Wettbewerb entstehen und entwickelt werden, der Wettbewerb ist der beste Treiber von Innovationen zum Wohle der Patient:innen.“
Bitkom und bvitg befürchten, dass das Gesetz in seiner aktuellen Ausgestaltung wirtschaftliche und technische gravierende Folgen für diejenigen Akteure des Gesundheitswesens hat, die mit ihren IT-Systemen einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt und der Verbesserung der medizinischen Versorgung beitragen.
Denn eines ist klar: Eine überbordende Regulation schafft keine (dringend notwendigen) Innovationen.
Überdies beanstanden die beiden Verbände die Bestimmung von Rahmenbedingungen für die Gesundheitsdigitalagentur per Rechtsverordnungen und fordern ein demokratisches Gesetzgebungsverfahren für dieses bedeutsame Vorhaben.
Es braucht klare Zuständigkeiten, eine stetige und intensive Einbindung aller relevanten Stakeholder sowie einen marktbasierten Ansatz für das Gelingen der digitalen Transformation.
Quelle: Bitkom & bvitg