Ursprünglich sollten alle Praxen am 15. Januar 2025 über eine aktuelle Software zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) verfügen. Anderenfalls wäre ihnen das Honorar um ein Prozent gekürzt und TI-Pauschale abgesenkt worden. Dies hatte die KBV wiederholt kritisiert und die Abschaffung gefordert.
Überprüfung erst bei erfolgtem Rollout
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wies jetzt in einem Schreiben an die KBV und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung darauf hin, dass eine Überprüfung, ob Praxen über die geforderte Technik verfügen, erst stattfinden solle, wenn der Rollout bundesweit erfolgt sei. Dies werde, so das BMG, voraussichtlich erst nach dem ersten Quartal 2025 der Fall sein.
In der vergangenen Woche hatte das Ministerium bekanntgegeben, dass die PVS-Hersteller nicht mehr verpflichtet seien, alle Praxen bis zum 15. Januar mit einem zertifiziertem ePA-Modul auszustatten. Der Rollout seitens der Industrie solle zunächst in den Modellregionen beginnen.
Wenn die Erfahrungen dort positiv seien, schließe sich der bundesweite Rollout – zusammen mit der Nutzungsverpflichtung der Ärzte und Psychotherapeuten – an, teilte das Ministerium weiter mit. Dies erfolge frühestens ab dem 15. Februar 2025.
Steiner: Chance auf funktionierende Technik steigt
„Der neue Rolloutplan des BMG nimmt unnötigen Druck von allen Beteiligten“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Die PVS-Hersteller könnten ihre ePA-Module nun zunächst testen, bevor sie sie an alle Kunden auslieferten. Dies sei dringend nötig, fuhr sie fort und betonte: „Die Praxen brauchen ausreichend getestete Systeme, die auch funktionieren.“ Darauf müssen sich die Praxen verlassen können.
Auch wenigstens das Aussetzen der Sanktionen sei dringend notwendig, betonte Steiner. „Mit Sanktionen lässt sich die Digitalisierung nicht vorantreiben. Im Gegenteil: Sie schaden der Akzeptanz und müssen komplett gestrichen werden.“
Quelle: KBV