Die digitale Transformation der Inneren Medizin ist eines der Themen, denen sich die DGIM nicht zuletzt seit Gründung einer eigenen Kommission im Jahr 2020 intensiv widmet. „Eine rasche Digitalisierung des Gesundheitswesens ist eine Voraussetzung dafür, dass wir in Deutschland weiterhin exzellente medizinische Forschung betreiben sowie Erkenntnisse und Innovationen zwischen Forschung und Patientenversorgung schnell austauschen können“, erklärt Professor Dr. med. Ulf Müller-Ladner, Vorsitzender der DGIM. „Wir begrüßen daher, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach einen Strategieprozess zur digitalen Transformation der Medizin in Gang gesetzt hat“, ergänzt DGIM-Generalsekretär Professor Dr. med. Georg Ertl aus Würzburg.
Besonders großen Verbesserungsbedarf sieht die DGIM bei der Nutzung von Gesundheitsdaten – ein Thema, das auch die Bundesregierung mit dem im Koalitionsvertrag angekündigten Gesundheitsdatennutzungsgesetz auf die Agenda gesetzt hat. Im Dialog mit Internist:innen, die in der Forschung und in der Patientenversorgung an Universitätskliniken tätig sind, hat die DGIM daher eine Liste mit konkreten Anforderungen zu neun Themenfeldern erarbeitet und dem Bundesgesundheitsminister zugeschickt. „Mit dieser Liste wollen wir auf konkrete Bedarfe und Baustellen bei der Digitalisierung aus der Perspektive der Inneren Medizin hinweisen und mögliche Lösungen vorstellen“, sagt Professor Dr. med. Claus Vogelmeier, Sonderbeauftragter für das Thema Digitale Medizin im DGIM-Vorstand. „Jeden Tag sammeln wir in Kliniken und Praxen Unmengen an Patientendaten, deren wissenschaftliche Verwertung die derzeit in Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen und Rechtsunsicherheiten allerdings erheblich erschweren oder verhindern“, so der Marburger Internist.
Mit der Liste der Anforderungen bietet die DGIM ihre Unterstützung bei der Ausarbeitung des GDNG an. „Als größte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft Europas haben wir die Verantwortung, zukünftige gesetzliche Regelungen im Sinne unserer Patient:innen sowie unserer mehr als 29.000 Mitglieder – Forscher:innen und am Patienten tätige Ärzt:innen – mitzugestalten“, so Ertl weiter. „Daher haben wir dem Bundesgesundheitsminister unsere breite fachliche Expertise in der medizinischen Wissenschaft und Patientenversorgung angeboten“, schließt der DGIM-Vorsitzende Müller-Ladner.
Mehr Informationen:
DGIM, Anforderungen an ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin, Stand 14. September 2022:
Quelle: DGIM