„Datenschutz ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft. Deshalb ist es wichtig, dass das Amt der Bundesbeauftragten von einer Person vertreten wird, die jederzeit und uneingeschränkt präsent ist. Ich brauche aber Zeit, um wieder vollständig zu genesen. Deshalb habe ich mich entschlossen, mich von meinem Amt zurückzuziehen.“
Um einen geordneten Übergang zu gewährleisten und die aktuellen Gesetzgebungsverfahren weiter zu begleiten, gibt Prof. Dr. Specht-Riemenschneider das Amt erst auf, wenn die Nachfolge geregelt ist. „Die Position der BfDI darf angesichts der Bedeutung des Amtes nicht unbesetzt sein, auch nicht für einen kurzen Moment.“
Die Übergangszeit gibt dem Parlament ausreichend Zeit, einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu bestimmen. Selbstverständlich bleibt in dieser Zeit die Handlungsfähigkeit der BfDI uneingeschränkt gewährleistet.
„Ich danke allen, die meinen Weg bis hierhin begleitet, unterstützt und die Vertrauen in mich gesetzt haben. Es war eine große Ehre für mich, dieses Amt ausüben zu dürfen, die Arbeit hat mir viel Freude bereitet.“
Quelle: BfDI
