E-HEALTH-COM ist das unabhängige Fachmagazin für Gesundheitstelematik, vernetzte Medizintechnik , Telemedizin und Health-IT für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Mehr

Für das ePaper anmelden

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden

Anmelden

Passwort vergessen?

Health-IT |

bvitg bezieht Stellung und fordert schnelle Umsetzung des eHealth-Gesetzes

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags lädt heute zu einer erneuten Anhörung zum geplanten Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, kurz eHealth-Gesetz, ein. Auch der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. bekommt die Gelegenheit für eine Stellungnahme und wird diese nutzen, um seine Positionen zum Medikationsplan, zur Elektronischen Patientenakte und zum Interoperabilitätsverzeichnis zu bekräftigen.

 

Darüber hinaus fordert Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg, der die Position des Verbands vor dem Ausschuss vertritt, eine rasche Umsetzung des Gesetzes: „Es ist begrüßenswert, dass der Bundestag die Belange der verschiedenen Interessensgruppen sorgfältig prüft. Jetzt gilt es aber, Anpassungen rasch einzuarbeiten und das Gesetz schnell zu verabschieden.“

 

Der bvitg, der das eHealth-Gesetz ausdrücklich befürwortet und dieses mit Blick auf die zukünftige Versorgungsqualität für unverzichtbar hält, fordert insbesondere an drei Stellen des Gesetzentwurfs eine Nachjustierung.

 

So sollen die Hersteller von IT-Systemen in die Ausarbeitung von Spezifikationen für einen digitalen Medikationsplan einbezogen werden. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass eine flächendeckende und systemübergreifende Implementierung stattfinden kann. Die Mitgliedsunternehmen des bvitg haben sich in der Vergangenheit bereits konstruktiv an Erarbeitung des Bundesmedikationsplans beteiligt und verfügen über das notwendige technische Know-how, das es für eine praxisorientierte Lösung braucht.

 

Des Weiteren fordert der bvitg Ergänzungen zur Ausgestaltung einer Elektronischen Patientenakte. Die bisher im Gesetz enthaltenen Aspekte bewertet der Verband als durchweg positiv. Dazu zählen die Etablierung eines digitalen Notfalldatensatzes sowie der Ansätze zur Einbindung der Patienten durch das sogenannte Patientenfach. Dieses soll als Ablage für elektronische Daten, die vom Patienten selbst gewählt werden können, dienen. „Uns gehen diese Vorschläge jedoch noch nicht weit genug. Richtig und konsequent wäre es an dieser Stelle, allen Versicherten ein Recht auf eine von ihnen frei zu wählende Patientenakte einzuräumen. Eine solche Patientenakte ist im SGB V bereits seit langem vorgesehen und könnte nun realisiert werden“, so Ekkehard Mittelstaedt.

 

Auch wenn der bvitg keinen gesetzlichen Regelungsbedarf sieht, um Systemwechsel herbeizuführen, begrüßt er die im aktuellen Gesetzentwurf geplante Einbeziehung der Industrie bei der Gestaltung offener Schnittstellen. Gleichzeitig verweist der Verband auf die bereits bekannten Ergebnisse der Interoperabilitätsstudie, die zu dem Schluss kommt, dass für Entwicklung interoperabler Lösungen ein Katalog an Standards allein nicht ausreicht. Vielmehr bedarf es zusätzlich zu einer hohen Transparenz bei den zu nutzenden Standards auch die nötige Verbindlichkeit, um eine echte Interoperabilität von und zwischen Informationensystemen herzustellen.

 

Die komplette Stellungnahme des bvitg vor dem Gesundheitsausschuss des Bundesrats finden Sie online unter http://www.bvitg.de/positionspapiere.html