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Health-IT |

bvitg: Es braucht einen Neustart bei der Pflegepersonalbemessung

In seinem Positionspapier setzt sich der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) für die zeitnahe Einführung eines Verfahrens zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus ein.

Dieses muss aus Sicht des Verbands fachlich fundiert sein und sollte digitale Möglichkeiten mitdenken.

Eine gute Pflege von Krankenhauspatientinnen und -patienten ist nur möglich, wenn ausreichend Pflegepersonal verfügbar ist. Aus diesem Grund werden seit 2020 die Kosten für pflegerische Leistungen krankenhausindividuell und nicht mehr über das DRG-Fallpauschalensystem abgebildet. Die gleichzeitig eingeführten Pflegepersonal-Untergrenzen sollen ergänzend einen personellen Mindeststandard bei der Betreuung garantieren.

 

„Auch wenn beiden Vorhaben eine positive Absicht zugrunde liegt, werden sie von vielen Akteuren aus dem klinischen Umfeld kritisch gesehen oder sogar gänzlich abgelehnt“, meint Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheits-IT. „Die unzureichende Berücksichtigung pflegeintensiver Fälle sowie die Untergrenzen in ihrer derzeitigen Form führen im Gegenteil zu mehr Unsicherheit und tragen kaum zur angestrebten Entlastung der Pflegekräfte bei. An Veränderungen führt daher kein Weg vorbei.“

 

In seinem Positionspapier setzt sich der bvitg deshalb für die zeitnahe Einführung eines verbindlichen, wissenschaftlich und pflegefachlich fundierten Verfahrens für die Pflegepersonalbemessung in deutschen Krankenhäusern ein.

 

Im Zusammenhang mit dem neuen Verfahren schlägt der Verband zusätzlich die verstärkte Einbindung digitaler Lösungen in der Dokumentation vor. Damit könnten Pflegekräfte entlastet und eine bessere Datengrundlage für Entscheidungen und digitale Innovationen geschaffen werden. Voraussetzung dafür sind geeignete Datenmodelle. Um die digitalen Aspekte von Beginn an mitzudenken, plädiert der bvitg für eine systematische Einbeziehung der Industrie-Expertise.

 

Die gesamte Publikation ist auch auf der bvitg-Website abrufbar:

https://www.bvitg.de/0321-neustart-pflegepersonalbemessung/