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Health-IT |

bvitg: Klarstellung zum Start der elektronischen Dokumentation bei organisierten Früherkennungsprogrammen

In einem am 13. August veröffentlichten Newsbeitrag zum Start der elektronischen Dokumentation bei organisierten Früherkennungsprogrammen thematisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Verschiebung des Starttermins derselben. Der bvitg widerspricht der dabei geäußerten impliziten Schuldzuweisung an die Industrie.

Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg; Foto: © bvitg e. V.

Ursprünglich zum 01. Januar 2020 sollte die elektronische Dokumentation in den organisierten Früherkennungsprogrammen beginnen. Untersuchungen zur Früherkennung von Darm- und Gebärmutterhalskrebs sollten ab dann nur abgerechnet werden können, wenn die Dokumentation elektronisch erfolgt.

 

Für den nun verspäteten Start am 01. Oktober führte die KBV als Grund an, dass nicht alle Praxen rechtzeitig mit der nötigen Software ausgestattet werden konnten. Dies erweckt den Eindruck, dass hier alleinig ein Versäumnis der Softwarehersteller vorlag. Gänzlich unerwähnt bleibt dabei, dass bis zuletzt nicht die nötigen Softwarespezifikationen des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIQ) vorlagen. Dessen Arbeit war wiederum maßgeblich bei der Übergabe des Projekts von der KBV unnötig verzögert und erschwert worden.

 

„Solche Konflikte dürfen nicht auf dem Rücken der implementierenden Unternehmen oder Anwender ausgetragen werden“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. „Es wäre wünschenswert gewesen, wenn sich die KBV hier auf das gemeinsame Ziel einer besseren, digitalen Gesundheitsversorgung konzentriert hätte – und folglich das IQTIQ bei der vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe besser unterstützt hätte.“

 

Quelle: bvitg e. V.