In zwei Ausgaben der PraxisInfoSpezial informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zur praxistauglichen ePA-Nutzung sowie damit zusammenhängenden Aufgaben, Pflichten und Zugriffsrechten und zu Anforderungen an die Praxissoftware.
Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. begrüßt die grundlegende Intention der KBV, sieht jedoch das unabgestimmte Vorgehen zu den formulierten und veröffentlichten Anforderungen kritisch. Weder die gematik als gesetzlich zuständige und betraute Stelle zur Definition von Anforderungen an die ePA-Umsetzung noch die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) mit ihrer technischen und praxisnahen Expertise wurden seitens der KBV in die Erstellung der Praxisinformation einbezogen.
Im Ergebnis steht somit ein monoperspektivisches Erwartungsmanagement, welches besonders technische Implikationen der dargelegten Konzeptionen unzureichend berücksichtigt. Exemplarisch zeigen dies Formulierungen zum automatischen Zugriff einer Praxis auf die ePA-Inhalte für einen bestimmten Zeitraum, die beispielsweise Aspekte des Versicherungsstammdatenmanagements (VSDM) nicht einbeziehen.
Eine erfolgreiche Umsetzung der „ePA für alle“ kann aus Sicht des Verbandes nur gelingen, wenn Erwartungshaltungen entsprechend abgestimmt und in Hinblick auf die technischen Anforderungen harmonisiert und im Dialog zwischen KBV, gematik sowie Industrie kommuniziert werden. Nur dadurch wird gewährleistet, dass Leistungserbringende nicht auf Grundlage einer monolithischen Expertise heraus informiert werden, und entsprechende Erwartungshaltungen für die ePA im Anwendungsfeld ableiten.
Quelle: bvitg