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Der Herbst des KHZG

Ende 2024 läuft die KHZG-Förderung aus. Wirklich? Ein Jurist wirft einen etwas genaueren Blick auf das Thema Fristen.

Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com, 496301526, Stand.-Liz.

Auf den ersten Blick ist immer alles ganz einfach. Förderprogramm nach Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)? Endet mit dem Ablauf des Dezembers 2024. Prinzipiell ja, aber dass der Teufel im Detail liegt, machte Dr. Oliver Jauch von der Wirtschaftskanzlei Görg in Hamburg beim 18. Meeting am Meer im Seebad Heiligendamm deutlich.

 

Eine Kernthema im KHZG-Endspurt: Fristen und der Umgang mit nicht ausgeschöpften Mitteln. Jauch wies zum einen darauf hin, dass nicht verbrauchte Mittel an die Bundesländer zurückfließen. Diese starten zumindest teilweise aus den Restmitteln eine weitere, naturgemäß kleinere Förderrunde. Föderalismusgemäß ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sodass Jauch keine pauschalen Empfehlungen geben konnte. Aber: „Wenn Sie noch Bedarf an Geld haben, fragen Sie ruhig mal nach.“

 

Ein anderes wichtiges Thema im KHZG-Herbst ist die Frage, bis wann die zugeteilten Gelder eigentlich genau ausgegeben werden müssen. Auch hier – Straight-forward ist was anderes: „Es gibt eigentlich keine gesetzliche Grundlage, die irgendeine Frist verbindlich regelt“, so Jauch. Eine Ente war Jauch zufolge die Jubelmeldung des Handelsblatts, wonach die KHZG-Fristen pauschal verlängert worden seien: „Das war eine Verwechslung, das hatte mit KHZG-Förderung nichts zu tun.“

 

Was also ist die Wahrheit? Maßgeblich sei nicht das formale Ende der KHZG-Förderung am 31. Dezember 2024, sondern das, was das jeweilige Bundesland im Zuwendungsbescheid mitgeteilt hat: „Wenn da nichts drinsteht, gilt keine Frist“, so Jauch. Was im Zulassungsbescheid steht, ist – Überraschung – unterschiedlich. Bayern insbesondere sei sehr streng. Hier gelte tendenziell, dass Verträge vor Ende 2024 unterzeichnet sein müssen. Nordrhein-Westfalen koppelt eine Frist an die Bestandskraft des Zulassungsbescheid. Hier gibt es für Krankenhäuser dann gewisse Spielräume, etwa im dem die Rechtsmittelverzichtserklärung erst kurz vor knapp unterzeichnet wird.

 

Und im Saarland? Und in Hessen? Und in Berlin? Jauch empfahl, den Zulassungsbescheid genau zu studieren und sich die FAQs zur KHZG-Förderung der jeweiligen Landesregierung anzusehen: „Wenn sonst nichts hilft, gehen Sie auf den Fördermittelgeber zu. Sie können in einigen Bundesländern auf eine Verlängerung hinwirken. Was Sie nicht tun sollten, ist einfach den Durchführungszeitraum überschreiten. Denn das kann dazu führen, dass der Zuwendungsbescheid widerrufen wird.“