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Vernetzung |

Digitalisierung kommt auf die Einsparliste

Die FinanzKommission Gesundheit hat geliefert, und das Geschrei ist groß. Unter anderem könnte es DiGAs und ePA treffen.

Grafik: © FinanzKommission Gesundheit

Mit der termingerechten Veröffentlichung des Ersten Berichts der FinanzKommission Gesundheit ist das Jahr der Reformen, manche sagen Jahr der Schmerzen, im Gesundheitswesen endgültig eingeleitet. 66 sehr konkrete Empfehlungen in drei Kategorien haben die Expert:innen um den in der ganzen Branche geschätzten Allgemeinmediziner und ehemaligen Sachverständigenratschef Prof. Ferdinand Gerlach formuliert, garniert mit einer clever gemachten Grafik (siehe Abbildung), die wohl dafür sorgen soll, dass niemand die Größe der anstehenden Aufgabe vergessen möge.

 

Die Expert:innen haben einerseits kurzfristige Maßnahmen erarbeitet, die schon 2027 greifen würden. Für 2027 wird die Deckungslücke mit 15,3 Milliarden Euro angegeben. Den länger-, eigentlich eher mittelfristigen Maßnahmen bis 2030 liegt eine angenommene, recht starke Zunahme der Deckungslücke zugrunde, die für 2030 auf 40,4 Milliarden Euro beziffert wird. Wenn das so käme, entspräche es einer mittleren jährlichen Mehrbelastung pro Versichertem – Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammengerechnet – von 680 Euro. Das wäre dann rund doppelt so viel wie derzeit.

 

Die großen Hebel

Kategorisiert werden die Empfehlung nach A*, A und B. Die A*-Empfehlungen sollen positive Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung haben. Die A-Empfehlung seien laut Kommission neutral, B-Empfehlung gehen demnach zulasten der Versorgungsqualität oder die Folgen sind zumindest unklar. Rosarot gemalt wird die Welt nicht: Die Zahl der A*-Empfehlungen bzw. deren Gesamtvolumen ist relativ klein. Das bei weitem größte Volumen haben die A-Empfehlungen.

 

Was die wirklich großen Hebel angeht, empfiehlt die Kommission die (politisch nicht sehr realistische) Beendigung der GKV-Subvention für Bürgergeldempfänger:innen, die allein mit 12 Milliarden Euro jährlich zu Buche schlagen würde. Bis zu 16,6 Milliarden Euro jährlich würde eine globale Begrenzung der Vergütungsanstiege bringen. Das dürfte der Punkt sein, um den am erbittertsten gerungen werden wird. Neue Steuern auf Tabak, Alkohol und Zucker könnten bis zu 5,5 Milliarden Euro bringen, ein dynamischer Herstellerrabatt für die (Pharma-)Industrie bis zu 5,2 Milliarden Euro, die Streichung der Ehegattenmitversicherung 3,1 Milliarden Euro und die Rebudgetierung der Pflegepersonalkosten 3 Milliarden Euro. Daneben gibt es eine ganze Reihe an kleineren Maßnahmen, die im Einzelnen nicht gesamtbudgetrelevant sind, die aber dazu dienen, das Leid gleichmäßig zu verteilen. Dazu gehört die Aussetzung des Hautkrebs-Screenings, für das die Evidenz nur mäßig ist, die Streichung der Homöopathie-Erstattung auch im Rahmen von Satzungsleistungen, die Streichung der Erstattung von Cannabis-Blüten und die Absenkung der EBM-Ziffer für Kataraktoperationen.

 

Wie steht es um die Digitalisierung?

Auch die Digitalisierung bleibt nicht verschont. Unter anderem schlagen die Expert:innen in Empfehlung 14 vor, die Pauschalen für Befüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte (ePA) zu streichen, dies wird mit 0,6 Milliarden Euro pro Jahr budgetiert. Außerdem könnte gemäß FinanzKommission bei den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) gespart werden. Hier geht es um die Streichung der Erprobungsregelung und der initialen Preisfreiheit, außerdem um die Einführung von Zuzahlungen für die Versicherten.

 

Für diese Maßnahmen wurde krankenkassenseitig lange lobbyiert, im Gesundheitsministerium sind sie allerdings nicht populär. Der Kommissionsbericht illustriert zumindest, dass der finanzielle Effekt zum derzeitigen Zeitpunkt vernachlässigbar klein wäre. Die Expert:innen gehen von 12 bis 18 Millionen Euro jährlich aus. Bezeichnenderweise wird die DiGA-Empfehlung 48 im zwölfseitigen Management-Summary der Finanzkommission gar nicht erst separat aufgeführt.

 

Die große Unbekannte Primärversorgungssystem

Indirekte Auswirkungen auf die Digitalisierung dürften auch diverse andere Empfehlungen haben, insbesondere die Empfehlung 9 haben. Sie beinhaltet die mit einem Einsparvolumen von bis zu 2,1 Milliarden Euro veranschlagte Begrenzung des Ausgabenanstiegs in der extrabudgetären Versorgung. Dort, wie auch im Innovationsfonds, der ebenfalls zusammengekürzt werden soll, finden sich viele Versorgungsszenarien mit unterschiedlichen Digitalisierungskomponenten.

 

Und dann gibt es noch die große Unbekannte der Einsparliste der FinanzKommission, das geplante Primärversorgungssystem und damit zusammenhängend alle Regelungen mit Termin- und Praxiskontaktbezug. Im derzeitigen System könnten mit einer Praxis-/Kontaktgebühr seitens der Patient:innen je nach Ausgestaltung einige Milliarden Euro pro Jahr generiert werden. Trotzdem taucht die Kontaktgebühr nicht als Einzelposten auf.

 

Das liegt nicht daran, dass die Expert:innen dieses Mittel nicht mögen. Sie begründen ihr Schweigen in diesem Punkt vielmehr damit, dass ein seriöser Vorschlag für eine konkrete Kontaktgebühr mit Blick auf die geplante Einführung eines Primärversorgungssystems im Moment nicht möglich sei. Was auftaucht, ist die Streichung der TSVG-Vergünstigungen, die in den letzten Jahren dazu beitragen haben, dass sich die ambulante Terminsituation entspannt hat. Dieser Posten wird mit bis zu 1,8 Milliarden Euro pro Jahr budgetiert, aber auch hier gilt: Ohne Details des Primärversorgungssystem zu kennen, lässt sich damit letztlich nicht rechnen. Und die Annahme, dass ein Wechsel auf ein Primärversorgungssystem terminseitig Kosten sparen könnte, ist ohnehin naiv.

 

Weitere Informationen:

Erster Bericht der Finanzkommission (Langversion):

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf

 

Erster Bericht der Finanzkommission (Kurzfassung):

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/Management_Summary__Erster_Bericht_der_Finanzkommission_Gesundheit_.pdf