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Vernetzung |

eGK: Ärztekammer Nordrhein votiert gegen Online-Abgleich der Versichertenstammdaten

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein lehnt den im Zuge der flächendeckenden Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vorgesehenen Online-Abgleich der Versichertenstammdaten in der Arztpraxis mit den gespeicherten Daten bei den Krankenkassen entschieden ab.

 

„Die Verpflichtung der Ärzteschaft zur Übernahme einer originären Aufgabe der Krankenkassen mit der Androhung einer scharfen Sanktion zu verbinden, schwächt die ohnehin geringe Akzeptanz der Telematik-Infrastruktur erheblich. Es handelt sich um einen erheblichen Eingriff in das professionelle Handeln eines freien Berufes und eine weitere Belastung der Arztpraxis mit staatlicher Bürokratie“, heißt es in einer Entschließung, die die Delegierten am Samstag, 21. März 2015, in Düsseldorf verabschiedeten. Die Verpflichtung der Ärzte zur Durchführung des Stammdatenmanagements sei daher gänzlich zu streichen. Hintergrund ist, dass Vertragsärzten, die ab dem 1. Juli 2018 keine Stammdatenprüfung vornehmen, eine Honorarkürzung von einem Prozent droht.

 

Statt auf eine unsinnige und die ärztliche Akzeptanz weiter schädigende Bürokratie setzen die rheinischen Ärzte beim Thema eHealth auf konkrete medizinische Anwendungen zum Wohle ihrer Patienten. Dazu gehören Medikationspläne, um Arzneimittelinteraktionen zu minimieren und den Patienten einen besseren Überblick über ihre Medikation zu geben. Allerdings lehnt die rheinische Ärzteschaft die bisher vorgesehene Untergrenze von fünf Medikamenten ab, ab der ein solcher Plan aufgestellt werden soll, und fordert auch die Einbeziehung der Selbstmedikation. Darüber hinaus sei eine Anschubfinanzierung der Anwendung notwendig, so die Delegierten in ihrem Antrag.

 

Die Kammerversammlung forderte den Gesetzgeber auf, für jede Anwendung vor ihrer flächendeckenden Einführung eine Evaluation in den Testregionen zur Voraussetzung zu machen. „Unreife und praxisuntaugliche telematische Anwendungen, die den Ablauf in Praxis und Krankenhaus stören, müssen ausgeschlossen sein.“

 

Darüber hinaus sprachen sich die Delegierten des rheinischen Ärzteparlamentes dafür aus, dass sowohl für den elektronischen Arztbrief als auch für den Entlassbrief deren Inhalte, Struktur und technische Spezifikationen nur unter verbindlicher Mitwirkung auch der Bundesärztekammer entwickelt werden dürfen. Dabei seien auch die Empfehlungen des Ärztlichen Beirates NRW zu beachten.

 

Auch der Schutz der Patientendaten muss nach Ansicht der rheinischen Ärzteschaft Priorität genießen: „Die Kammerversammlung besteht darauf, dass alle Komponenten der Telematik-Infrastruktur vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft und zertifiziert werden müssen.“ Jede geplante Anwendung müsse zudem einer Nutzenanalyse unter Berücksichtigung der Patient-Arzt-Beziehung, der Kosten und der Risiken unterzogen werden.

 

Schließlich fordert die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein, alternativ zur zentralen Speicherung von Patienten-Daten innerhalb der Telematik-Infrastruktur „mit ihren bekannten Datenschutzrisiken“ dezentrale Speichermedien in der Hand des Patienten „ergebnisoffen zu testen“.

 

Quelle: ÄKNo