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Health-IT |

Ein digitales Gesundheitswesen, das alle Akteure mitdenkt

Mit Blick auf die kommende Legislaturperiode hat der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) ein Impulspapier mit Fokus auf die Sonstigen Leistungserbringer veröffentlicht.

Darin fordert der Verband ein verstärktes Engagement, um die Mehrwerte der Digitalisierung auch für diese Gruppe zu erschließen.

bvitg-Geschäftsführer Sebastian Zilch, Foto: © bvitg e. V.

Die neue Legislaturperiode ist voller Chancen – auch für die sogenannten „Sonstigen Leistungserbringer“, zu denen etwa Geburtshelfende oder Heil- und Hilfsmittelerbringerinnen und -erbringer zählen. Während in vielen Bereichen des Gesundheitswesens die Digitalisierung Fahrt aufnimmt, wird diese Gruppe in der Debatte noch zu wenig berücksichtigt.

 

„Digitalisierung muss ganzheitlich gedacht werden und dabei alle relevanten Akteure miteinbeziehen“, meint Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheits-IT. „Im Sinne einer sektorübergreifenden Versorgung muss deshalb die Digitalisierung in den kommenden Jahren auch in jenen Bereichen aktiv vorangetrieben werden, die bisher nur nachgelagert betrachtet wurden.“

 

Vorschläge, wie die Sonstigen Leistungserbringer in der kommenden Legislaturperiode zielführend in den Digitalisierungsprozess miteinzogen werden können, liefert ein aktuelles Impulspapier des bvitg. Zentrale Aspekte sind darin:

  •  Eine differenzierte und flächendeckende Messung des digitalen Reifegrads als Ausgangspunkt für einen Fahrplan, um bestehende Digitalisierungslücken und -defizite zu identifizieren und zu beheben.
  •  Eine bundesweite Digitalisierungsoffensive analog zum KHZG, welche die Bereitstellung von Fördermitteln mit einer strategischen Herangehensweise verbindet.
  • Die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur.
  • Rechtliche und technische Rahmenbedingungen für den Austausch von Daten und eine Echtzeit-Kommunikation über räumliche und Sektorengrenzen hinweg.
  • Das Schaffen von durchgängigen, effizienzstiftenden digitalen Ende-zu-Ende-Prozessen.

 

Weitere Informationen

Download des Positionspapiers

 

Quelle: bvitg e. V.