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Health-IT |

FINSOZ definiert offenes Austauschformat für Klientendaten in Sozialeinrichtungen

Erster einheitlicher Marktstandard zur Gewährleistung des Rechts von Klienten auf Datenübertragbarkeit geschaffen

Hoher Aufwand, Mehrfacheingaben und Erfassungsfehler beim Wechsel von Einrichtungen oder Hilfearten sowie bei Datenschutzauskünften können künftig vermieden werden

Die Schnittstellendefinition in der Version 1.0 definiert verlässliche Eckpunkte für Einrichtungen der Sozialwirtschaft und Softwareanbieter und ersetzt bisherige Individuallösungen

Implementierungs-Leitfaden zeigt praktische Anwendungsfälle und Anleitungen zur Umsetzung des Austauschformates

FINSOZ, der Digitalverband in der Sozialwirtschaft und -verwaltung, hat für den digitalen Wandel in Sozialeinrichtungen eine technologische Innovation geschaffen, die in der Branche erstmals eine praktikable Lösung zum „Recht auf Datenübertragbarkeit“ nach Art. 20 DSGVO bietet: Die vom FINSOZ in Zusammenarbeit mit Softwareanbietern und Einrichtungsträgern in der Sozialwirtschaft erarbeitete „Klientenstammdaten-Schnittstelle 1.0“ liefert grundlegende Informationen zur Implementierung von Schnittstellen zwischen Softwaresystemen zur Klientenverwaltung und zur Leistungsabrechnung in allen Feldern der Sozialwirtschaft. Auf Basis dieses einheitlichen Austauschformates wird die Stammdatenübernahme bei einem Softwarewechsel erleichtert und der Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Einrichtungen bzw. Einrichtungsbereichen mit unterschiedlichen Softwaresystemen oder bei einem Wechsel der Hilfeart oder des Hilfe-Anbieters erheblich einfacher gestaltet.

Die branchenweit erste verfügbare Klientenstammdaten-Schnittstellenbeschreibung auf Basis des modernen, im medizinischen Sektor bereits etablierten FHIR-Standards steht dem Markt als offener Standard (General Public Licence) ab Juli 2020 zur Verfügung. Sie ist in der Version 1.0 mit einigen zusätzlichen Ausprägungen für die Altenhilfe konzipiert und auf verwaltungstechnische Informationen wie grundlegende Klientenstammdaten, Betreuungszeiträume, Informationen zu Kostenträgern sowie auf das Angehörigen-, Betreuungs- und Ärzteumfeld ausgelegt. Weitere Informationen wie Auftrags-, Versorgungs-, Pflege- und Betreuungsdaten werden in der Version 2.0 folgen, die für das Jahr 2021 geplant ist.

Parallel zur Entwicklung der Schnittstellen-Definition „Klientenstammdaten-Austausch“ entstand ein praxisorientierter Leitfaden zur Implementierung des Datenaustauschformates, den FINSOZ den am Markt agierenden Anwendern und Softwareanbietern kostenfrei zur Verfügung stellt. Er richtet sich an alle Anbieter von Softwarelösungen für die Sozialwirtschaft. Einrichtungen der Sozialwirtschaft empfiehlt FINSOZ, künftig beim Kauf von Branchensoftware darauf zu achten, dass der Anbieter dieses offene Schnittstellenformat in seine Software integriert hat. Damit verbunden ist die Garantie, bei einem späteren Software-Wechsel oder der Fusion mit einem anderen Träger viele Daten ohne zusätzliche Kosten in die neue Lösung übernehmen zu können.

 

Helmut Ristok, stellvertretender FINSOZ-Vorstand: „Der Digitalverband FINSOZ setzt sich seit zehn Jahren für die Standardisierung und Interoperabilität von Technologien ein, um den digitalen Wandel in den Einrichtungen der Sozialwirtschaft zu unterstützen: Mit dem nun definierten Standard zum „Klientenstammdaten-Austausch“ haben wir dem Markt eine weitere Hilfe an die Hand gegeben die dazu beiträgt, digitale Prozessabläufe in der Sozialwirtschaft effizienter zu gestalten und den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden. Mit unserer Initiative haben wir eine echte „Blaupause“ für den Markt geschaffen – und das ohne gesetzlichen Auftrag.“

 

Quelle: FINSOZ e. V.