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Fraunhofer FOKUS schaltet Kriterienkatalog für Apps frei

Wer Gesundheits-Apps bewerten will, der soll es bald leichter haben: Ab sofort ist der interaktive Kriterien-Katalog online, den das Fraunhofer FOKUS im Auftrag der Politik entwickelt hat.

 

Ein noch zu Zeiten der letzten Bundesregierung in die Wege geleitetes Projekt für mehr Transparenz bei Gesundheits-Apps trägt Früchte: Am 6. November hat das vom Bundesgesundheitsministerium mit der Entwicklung eines Kriterienkatalogs für Gesundheits-Apps beauftragte Fraunhofer FOKUS eine entsprechende Web-Anwendung unter dem Namen APPKRI online zugänglich gemacht. Sie soll es allen, die Gesundheits-Apps bewerten oder zertifizieren wollen, deutlich leichter machen als bisher, individuelle Bewertungsmaßstäbe zu entwickeln und deren Einhaltung transparent zu machen.

 

Rund 300 Kriterien – und es werden mehr

In der APPKRI-Webanwendung können Nutzer sich entweder manuell durch den Gesamtkatalog klicken oder sich über eine Stichwort- oder Themensuche schrittweise ihrem individuellen Kriterienkatalog annähern. Möglich macht das ein dem APPKRI-Gesamtkatalog hinterlegtes, semantisches Netzwerk auf Basis des Ontologieservers CTS2-LE des Fraunhofer FOKUS. Dieser Ontologieserver verknüpft Themenfelder mit unterschiedlichen Kriterien und gibt so quasi Anregungen, welche Kriterien jeweils sinnvoll wären.

 

„Das semantische Netzwerk vereinfacht die Nutzbarkeit des Kriterienkatalogs“, so Dr. Jörg Caumanns, Leiter des Innovationszentrums Telehealth Technologies am Fraunhofer FOKUS Caumanns im Gespräch mit E-HEALTH-COM. „Wir sind im Moment bei rund 300 Kriterien, und es werden noch einige mehr werden. Das wird irgendwann unübersichtlich. Deswegen haben wir uns überlegt, wie wir hier helfen können. APPKRI ist eine Art Netz, über das Nutzer relativ komfortabel browsen können.“ Die rund 300 Kriterien von APPKRI betreffen ganz unterschiedliche Themenfelder von Bedienfreundlichkeit über Informationssicherheit, Geschäftsmodell, Datenportabilität und Interoperabilität bis hin zu Datenschutzgrundverordnung und anderen gesetzlichen Grundlagen, Patientensicherheit und medizinischem Nutzen.

Caumanns erwartet, dass in den nächsten Monaten schrittweise weitere Themengebiete und damit Kriterien hinzukommen werden. Schon in Arbeit sind Kriterien zur Barrierefreiheit, die sich an der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 der Bundesregierung orientieren. Diese Verordnung ist für Behörden verpflichtend, kann aber auch darüber hinaus Orientierung geben. Bisher ist sie allerdings noch stark auf Webseiten zugeschnitten. Ebenfalls in Kürze integriert werden sollen Kriterien in Richtung Nutzung durch Kinder und Jugendliche.

 

Zielgruppe: Fachgesellschaften, Bewertungsportale und Co

Primäre Zielgruppe des Kriterienkatalogs sind Organisationen oder Unternehmen, die Apps bewerten wollen. Der Kriterienkatalog kann aber auch von Digital Health Anbietern, die Apps entwickeln, als eine Art Checkliste genutzt werden. „Das klassische Szenario wären Fachgesellschaften oder Online-Portale, die planen, Diabetestagebücher, Schmerztagebücher oder andere Gesundheits-Apps gezielt zu zertifizieren“, so Caumanns. Diese Organisationen oder Portale können sich über den Browser ihre individuellen Kriterienlisten zusammenstellen.

 

Zu jedem Kriterium gibt es einen Hinweis, wie dieses überprüft werden kann. Der Nutzer kann sich von APPKRI die Kriterien dann nicht nur thematisch, sondern auch nach Überprüfbarkeit sortieren lassen. „Es gibt zum Beispiel Kriterien, die können nur IT-Experten überprüfen, während andere vom Nutzer selbst überprüft werden können. Das kann entsprechend blockweise dargestellt werden, was den Nutzerkomfort verbessert und den Aufwand für die Bewerter reduziert“, erläuterte Caumanns.

 

Attraktiv will APPKRI unter anderem dadurch werden, dass es seine Kriterienlisten nicht nur analog zur Verfügung stellt, sondern auch in standardisierter elektronischer Form. Das erlaubt eine direkte Integration in Webanwendungen. Der Standard, der dafür genutzt wird, ist HL7 FHIR. So wird es für ein Bewertungsportal zum Beispiel möglich, auf Basis des individuellen Kriterienkatalogs und unter Nutzung von FHIR einen Online-Fragebogen zu erstellen. Der wird dann an die Hersteller geschickt und kann bei Weiterentwicklung des Kriterienkatalogs im Verlauf dynamisch angepasst werden.

 

Was die dauerhafte Finanzierung des APPKRI-Katalogs angeht, äußerte sich Caumanns gegenüber E-HEALTH-COM zuversichtlich. Zwar ende die Projektphase, für die Geld aus dem Bundesgesundheitsministerium zur Verfügung stand, mit Ablauf des Jahres. Es sei aber gelungen, APPKRI sehr schlank aufzusetzen, sodass es möglich sein sollte, den Katalog zu übersichtlichen Kosten auch weiterhin anzupassen.  

 

Philipp Grätzel