Das GeDIG markiert einen wichtigen Schritt für die digitale Transformation des Gesundheitswesens – jetzt kommt es darauf an, die richtigen Weichen für eine innovationsfreundliche und praxistaugliche Umsetzung zu stellen.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 15. Juli 2026 ist das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) in das parlamentarische Verfahren gestartet; die erste Lesung im Bundestag wird voraussichtlich im September stattfinden. Der bvitg begrüßt die Schwerpunkte des Entwurfs – die Stabilisierung der Telematikinfrastruktur, die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte und die Umsetzung des EHDS. Gleichzeitig bleibt der Entwurf bei Refinanzierung, realistischen Zeitachsen und einer klaren Governance hinter den Anforderungen der Praxis zurück.
Mit Carsten Linnemann übernimmt nun ein Gesundheitsminister das Ressort, der für Bürokratieabbau, Wettbewerbsorientierung und wirtschaftspolitische Impulse steht. Diese Chance gilt es zu nutzen, um das GeDIG im parlamentarischen Verfahren konsequent auf Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und verlässliche Rahmenbedingungen auszurichten.
Der bvitg wird diesen Prozess mit konkreten Vorschlägen konstruktiv begleiten und freut sich auf den Austausch mit Politik und Partner:innen.
Autor:
Sascha Raddatz
bvitg-Geschäftsführer
