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Health-IT |

Fristen verlängern, Förderung verstetigen

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist ein Turbo für die Klinikdigitalisierung. Trotzdem sollte bei der Umsetzung etwas nachgesteuert werden, fordert die Industrie.

Bild: © WavebreakMediaMicro – stock.adobe.com; Stand.-Liz.

Insgesamt 4,5 Milliarden Euro werden derzeit im Rahmen des im KHZG angelegten Förderprogramms an die deutschen Krankenhäuser ausgeschüttet. Ziel ist es, den jahrelangen Rückstau bei der Digitalisierung aufzulösen und die deutschen Krankenhäuserdigital besser aufzustellen und international konkurrenzfähiger zu machen. Hinterlegt ist die Förderung mit einem Reifegradmodell, anhand dessen die Fortschritte der einzelnen Häuser gemessen und dokumentiert werden. Umgesetzt wird diese Messung von dem Konsortium DigitalRadar. Die erste Reifegradmessung, quasi die Bestandsaufnahme zu Beginn der KHZG-Implementierungsperiode, ist erfolgt. 1616 Häuser oder 91 % aller Plankrankenhäuser haben sich beteiligt, es handelte sich also fast um eine Vollerhebung.

 

Umsetzungsfrist verlängern, Bewertungsverfahren entschlacken

Der Erfolg bei der Reifegradmessung steht und fällt mit der Frage, ob es gelingt, die jeweils initiierten IT-Projekte zügig umzusetzen. Hier gibt es sowohl seitens der Krankenhäuser als auch seitens der Industrie die Sorge, dass die derzeitigen Fristen etwas zu sportlich angesetzt sind. „Der BVITG hat eine Umfrage initiiert, die zu ähnlichen Ergebnissen kommt wie die Umfrage, die zuvor von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) durchgeführt wurde“, berichtet Martin Saß, der beim BVITG für das Thema KHZG zuständig ist. „Das Ergebnis zeigt, dass die Auszahlungen der Fördermittel und damit die Umsetzung der Förderprojekte hinter dem ehrgeizigen Zeitplan hinterherhinken.“

 

Das hat nicht einen einzelnen Grund, sondern ist das Ergebnis einer Gemengelage aus verschiedenen Faktoren. Einer davon ist die Corona-Pandemie, ein anderer die Bearbeitung der Förderanträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS): „Das BAS hat signalisiert, dass die Bewilligungen der Förderanträge erst im Sommer abgeschlossen werden. Schon deswegen plädieren wir dafür, den Zeitraum für die Umsetzung um mindestens ein Jahr zu verlängern“, so Herr Saß.

 

Als ungünstig bewertet Herr Saß auch, dass das Antrags- und Bewilligungsverfahren derzeit stark förderal organisiert ist: „Durch die unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Ländern kommt es zu zusätzlichen Verzögerungen und zu unnötiger Bürokratie.“ Der BVITG schlägt deswegen vor, ein einheitliches Antrags- und Bewilligungsverfahren zumindest zu prüfen. Von einer Fristverlängerung und einer Verschlankung des Antragsprozessen würden nicht nur die Krankenhäuser, sondern auch die IT-Unternehmen profitieren, die derzeit bei oft knappem Personal mit einer Auftragsflut der Krankenhäuser konfrontiert sind.

 

Reifegradmessung und Finanzierung verstetigen

Der BVITG hat noch weitere Vorschläge, wie die neue Bundesregierung den KHZG-Prozess verbessern könnte. „Wir plädieren für eine regelmäßige Reifegradmessung alle vier Jahre, um die Digitalisierung in den Krankenhäusern langfristig  verfolgen und gezielt verbessern zu können“, sagt BVITG-Geschäftsführer Sebastian Zilch. Unabhängig davon gelte es, die Patientenversorgung stärker in den Fokus zu nehmen – sowohl bei der Förderung als auch bei der Reifegradmessung: „Es wird noch nicht überall ersichtlich, wie die Patient:innen von bestimmten Maßnahmen profitieren. Hier müssen  gezielte,versorgungsorientierte Maßnahmen gefördert werden, um einen spürbaren Mehrwert zu schaffen.“

 

Schließlich würde es die Industrie zudem begrüßen, wenn die Politik noch einmal über die Finanzierung der Digitalisierung und auch über die Sanktionierung im Kontext der Reifegradmessung nachdenken würde. Zum einen bestehe die Gefahr, dass die Effekte, die durch das KHZG jetzt erzielt werden, wieder verlorengehen, wenn die Finanzierung wieder in die angestammten Bahnen zurückkippt: „Uns schwebt hier eine regelmäßige Finanzierung der Digitalisierung vor, die zum Beispiel im DRG-System abgebildet werden könnte“, so Herr Zilch. Von Sanktionen empfiehlt der BVITG, Abstand zu nehmen. Der Verband schließt sich dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Krankenhaus-gesellschaft (DKG) Gerald Gaß an, der anstelle von Sanktionen für Krankenhäuser, die Ziele nicht erreichen, monetäre Anreize für jene Häuser angeregt hat, die ihr Soll erfüllen oder übererfüllen.