Anlässlich der heutigen 1. Lesung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im Bundestag kommentiert Hans-Peter Bursig, Leiter des Bereichs Gesundheit im ZVEI sowie Geschäftsführer des Fachverbands Elektromedizinische Technik:
- „Deutschland sitzt auf einem Schatz an Gesundheitsdaten. Richtig eingesetzt, kann dieser einer besseren Versorgung und medizinischen Innovationen immensen Vorschub leisten. Das GeDIG gibt wichtige Impulse für die bessere Nutzung von Gesundheitsdaten, etwa mit der Ausgestaltung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) in Deutschland und der erstmaligen Einführung einer Forschungskennziffer zur Pseudonymisierung von Gesundheitsdaten. Das Gesetz hat damit das Potenzial, zum Fundament für ein modernes, datenbasiertes Gesundheitssystem zu werden. Dafür muss der Gesetzgeber den Entwurf jedoch noch an entscheidenden Stellen nachschärfen.“
- „In der aktuellen Fassung ist das Gesetz nicht deutlich genug darin, dass Forschung und Industrie Gesundheitsdaten in der Praxis rechtssicher für die Entwicklung, das Training und die Validierung von Medizintechnik und KI nutzen können. Das GeDIG muss hier einen klaren Erlaubnistatbestand formulieren und bestehende Rechtsunsicherheiten bei Forscherinnen und Forschern sowie Industrie beseitigen. Dazu gehören auch bundesweit einheitliche Regeln für die Nutzung von Gesundheitsdaten. Diese müssen sich über Sektor- und Landesgrenzen hinweg sicher zusammenführen lassen. Dafür brauchen wir gemeinsame Standards statt vieler einzelner Insellösungen.“
- „Das ist für die Hersteller unerlässlich: Ein Hersteller, der in Deutschland etwa eine KI zur Erkennung von Tumoren auf Röntgenbildern entwickelt, muss dafür pseudonymisierte Bilddaten aus Kliniken verschiedener Bundesländer in einer sicheren Umgebung zusammenführen, zum Training nutzen und anschließend unter realitätsnahen Bedingungen validieren können.“
Quelle: ZVEI
