Digitale Ersteinschätzung gilt als Notdienst-Thema – in der Primärversorgung jedoch als fehl am Platz. Das Problem ist aber nicht das Werkzeug. Das Problem ist, wie das Werkzeug eingesetzt wird. Ein Plädoyer für ein Recht zum lokalen Einsatz durch die Praxen – und gegen eine zentrale Pflicht „von oben“.
Gesundheits-Deutschland teilt sich in zwei Lager: Für die eine Hälfte wird die digitale Ersteinschätzung so ziemlich jedes Kapazitäts- und Fehlanreizproblem der letzten 30 Jahre auf einen Schlag lösen. Und die andere Hälfte sagt: „Für den Notdienst meinetwegen. Aber in der Primärversorgung hat das nichts verloren.“ Beides hat einen wahren Kern: Ersteinschätzung wird überschätzt und noch öfter falsch eingesetzt. Nur folgt daraus nicht, dass sie nicht in die Primärversorgung gehört – wir müssen nur endlich über den richtigen Einsatz sprechen.
Am falschen Platz versagt jedes Werkzeug
Vorab: Eine digitale Ersteinschätzung ersetzt keine Anamnese und keine ärztliche Entscheidung. Sie sortiert vor und empfiehlt, mehr nicht. Aber gut vorsortiert ist viel wert, wenn Zeit knapp ist. Die digitale Ersteinschätzung ist ein Werkzeug, und wie jedes Werkzeug ist so ein System spezialisiert. Ein System für Notdienst bzw. Notaufnahme ist darauf geeicht, den einen bedrohlichen Verlauf unter hundert harmlosen zu finden. Es eskaliert entsprechend schnell und schickt im Zweifel lieber einmal zu oft in die Klinik. Was passiert, wenn man dieselbe Logik einer Hausarztpraxis vor die Tür stellt, wo es um Rezepte, chronische Verläufe und die Frage „heute, morgen oder nächste Woche?“ geht? Antwort: Das System produziert Übertriage am laufenden Band. Es versagt nicht, es befindet sich nur am falschen Platz – wie ein Vorschlaghammer in der Uhrmacherwerkstatt.
Daraus folgt zweierlei. Erstens: Es gibt gute Gründe für mehrere Systeme nebeneinander. Sie unterscheiden sich in Wissensbasis, Fragelogik und Prognosegüte: Das eine kann Kindernotfälle, das andere psychische Beschwerden, das dritte seltene Erkrankungen. Ein bundesweites Einheitssystem wäre ein Single Point of Failure: Was es systematisch übersieht, wird überall gleichzeitig übersehen, und niemand merkt es, weil der Vergleich fehlt. Zweitens: Steuerung verliert an Genauigkeit, je weiter weg sie von der Versorgung stattfindet. Eine zentrale Instanz weiß nicht, dass die Praxis nebenan heute schon zu hat oder dass die Patientin letzte Woche schon wegen derselben Symptome da war. Sie rechnet mit dem Durchschnitt – und trifft damit nirgends.
Delegation gehört dem, der sie verantwortet
Die Alternative: Leistungserbringer:innen setzen Ersteinschätzungssysteme selbst ein und stellen sie auf ihre Patient:innen ein. Die Praxis entscheidet, welche Anliegen die MFA abschließend bearbeitet, wer in die Videosprechstunde geht, wer heute noch einen Vor-Ort-Termin braucht – und wer nicht. Genormt werden sollte, was ein System können muss: medizinische Grundlagen, Sicherheit, Schnittstellen und Anti-Diskriminierung. Genormt werden sollte nicht, welches Produkt wo läuft. Beim Blutdruckmessgerät schreiben wir auch die Messgenauigkeit vor, nicht das Fabrikat.
Erst dieser dezentrale Einsatz hebt die Potenziale, über die alle reden, allen voran die Delegation, inklusive Delegation in die Selbstbehandlung. Denn Delegation ist eine Entscheidung der Delegierenden, also derer, die am Ende die Verantwortung tragen. Kein Ministerium und keine Plattform kann einer Ärztin abnehmen, welche Fälle sie ihrem Team überlässt und welchem Werkzeug sie dafür vertraut. Die Frage ist deshalb nicht, ob digitale Ersteinschätzung mehr kann als Notdienst. Die Frage ist, ob wir Praxen vertrauen, digitale Ersteinschätzung lokal sinnvoll einzusetzen. Ein erster Schritt: ein RECHT der Leistungserbringer:innen auf den lokalen Einsatz von Ersteinschätzungssystemen – statt einer PFLICHT, sie auf zentraler Ebene im digitalen Versorgungseinstieg zu nutzen.
AUTOR:
Florian Bontrup
Geschäftsführer Docyet GmbH
Kontakt: Florian.Bontrup(at)docyet.com
