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Vernetzung |

GKV-Spitzenverband veröffentlicht Statement zum eHealth-Gesetz

Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Foto: GKV-Spitzenverband

Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, hat anläßlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss zum geplanten eHealth-Gesetz ein Statement veröffentlicht:

"Wir freuen uns, dass die Politik mit dem eHealth-Gesetz den Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung konkreter Telematikanwendungen voranbringen will. Hier die nötige Dynamik durch Fristen und Sanktionen hineinzubringen, ist grundsätzlich richtig.

 

Sanktionen machen allerdings nur Sinn, wenn sie den Verursacher treffen und nicht undifferenziert eingesetzt werden. Warum sollten Ärzte und Kassen bestraft werden, wenn andere Gesellschafter der gematik oder die Industrie Projekte verzögern und Termine nicht einhalten? Die Krankenkassen haben bereits erhebliche Summen investiert und immer wieder darauf gedrängt, dass das IT-Projekt vorankommt. Eine Motivationshilfe braucht die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Vielmehr sollte sie die Steuerungsfunktion bekommen, damit das Prinzip „Wer bezahlt, bestimmt“ auch zur Wirkung kommt.

 

Das Gegenteil ist der Fall: Beim Medikationsplan, beim eArztbrief und beim eEntlassbrief sollen die Kassen weitere Anschubfinanzierungen übernehmen, ohne bei der Ausgestaltung gleichberechtigt eingebunden zu sein. Damit ist nicht nur der wirtschaftliche Einsatz von Beitragsgeldern gefährdet. Es besteht zudem die Gefahr, dass die Bedürfnisse der Versicherten nicht ausreichend berücksichtigt werden – und das, obwohl genau sie die Kosten dafür tragen.

 

Für die Krankenkassen hat es oberste Priorität, dass die Telematikinfrastruktur zukünftig als einziges Netz für die Übertragung medizinischer Daten innerhalb und zwischen Leistungssektoren zulässig ist. Denn nur sie kann nachweisen, die höchsten, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgegebenen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass die Krankenkassen Telematikzuschläge für Anwendungen wie den elektronischen Arztbrief oder Entlassbrief leisten sollen, bevor die Telematikinfrastruktur zur Verfügung steht. Dadurch werden nur Parallelstrukturen gefördert, die nicht vom BSI geprüft sind. Grundsätzlich stellt sich die Frage, weshalb die Versicherten überhaupt dafür bezahlen müssen, dass Ärzte und Krankenhäuser unbürokratischer arbeiten und endlich den Übergang in das digitale Zeitalter schaffen."