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Medizin |

Hautärzte loben und sorgen sich

Die Techniker Krankenkasse übernimmt teledermatologische Leistungen für alle Versicherten. Das ist für die Telemedizin ein Quantensprung, hat aber aus Sicht der Hautärzte auch Schattenseiten.

Quelle: © BVDD

Der telemedizinische Konsultationsdienst OnlineDoctor, den der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) in Kooperation mit einem Schweizer Plattformanbieter initiiert hat, erfreut sich großer Beliebtheit bei den Dermatologen. Auch die Krankenkassen sind interessiert: So hat die Techniker Krankenkasse (TK) jetzt angekündigt, dass sie die Gebühren für den Telekonsultationsdienst übernimmt. Das ist aus Sicht der Versicherten attraktiv: Denn damit rücken auch die bisher beim Online-Doctor noch nicht vorgesehen, elektronischen Rezepte in Reichweite. Die TK ist hier einer der Akteure, die eigene eRezept Plattformen aufbauen. Bisher gibt es die Verknüpfung zwischen Online-Hautcheck, wie es die TK nennt, und eRezept noch nicht, sie sei aber als Ausbaustufe definitiv vorgesehen, so eine TK-Sprecherin zu E-HEALTH-COM.

 

 

BVDD warnt vor Verschlechterung der Rahmenbedingungen

Auch für die Hautärzte ist das TK-Engagement attraktiv. Denn wenn eine Krankenkasse wie die Techniker aufspringt, dann garantiert das öffentliche Aufmerksamkeit und sorgt damit für mehr Reichweite. Trotzdem sah sich der BVDD aus Anlass des TK-Engagements zu einer etwas skeptischen Pressemeldung veranlasst, in der der TK-Einstieg einerseits ausdrücklich begrüßt wird, andererseits vor einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen gewarnt wird.

 

Das hat nicht zuletzt finanzielle Gründe. Die Online-Doctor-Beratung wird bisher privat über die Kreditkarte der Nutzer abgerechnet, zu in der Regel 38 Euro, die direkt an den beratenden Arzt gehen. Die TK überweist weniger, nach Angaben von Ärzten, die den – seit Anfang November verfügbaren – Service schon im TK-Kontext angeboten haben, ist es etwas mehr als die Hälfte. Der BVDD sieht die Gefahr, dass die digitalmedizinische Innovation der Online-Sprechstunde, deren enormer Wert sich gerade in Corona-Zeiten gezeigt hat, durch die schiere Verhandlungsmacht der Krankenkasse wieder abgewürgt wird.

 

Ignoranz könnte dazu führen, dass Telemedizin scheitert

Die Sorge der Hautärzte basiert nicht zuletzt auf mehreren Präzedenzfällen in der Vergangenheit, wie BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer betont: „Wir freuen uns als BVDD darüber, dass ein Start-up, das wir auf dem Weg in das deutsche Gesundheitswesen intensiv unterstützt und begleitet haben, mit diesem Schritt ein weiteres wichtiges Ziel erreicht hat. Nach den bisherigen Erfahrungen bei der Auflichtmikroskopie, der Laserepilation oder der synchronen Videosprechstunde ist aber kein Vertrauen mehr in die Selbstverwaltung vorhanden, faire Rahmenbedingungen bei der Überführung von Leistungen in den Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bekommen.“ Die Auflichtmikroskopie beim gesetzlichen Hautkrebsscreening, die Laserepilation bei Transsexuellen und die Videosprechstunde wurden bei der Aufnahme in den GKV-Katalog so weit abgewertet, dass sie als Einzelleistung nicht mehr wirtschaftlich erbracht werden können. Dieses Phänomen ist nicht dermatologiespezifisch, es existiert auch in anderen Bereichen, etwa in der Orthopädie bei der Therapie des Fersensporns. In der Dermatologie ist es aber besonders ausgeprägt.

 

Strömer wird deswegen auch sehr deutlich: „Sollte der Store-and-forward-Technologie auf dem Weg in die Regelversorgung die gleiche Ignoranz begegnen, die wir auf Seiten der Entscheider im System bei der synchronen Videosprechstunde erleben mussten, wird sie scheitern. Das weiß auch der Minister. An der Bereitschaft der Dermatologie wird der digitale Fortschritt in Deutschland dagegen nicht scheitern. Wir haben ein weiteres Mal bewiesen, dass wir unsere Verantwortung für unsere Patienten ernst nehmen und zukunftsweisende Entwicklungen in gemeinsamer Partnerschaft mit Wissenschaft und Unternehmen kompetent und erfolgreich vorantreiben können.“