E-HEALTH-COM ist das unabhängige Fachmagazin für Gesundheitstelematik, vernetzte Medizintechnik , Telemedizin und Health-IT für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Mehr

Für das ePaper anmelden

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden

Anmelden

Passwort vergessen?

Vernetzung |

KBV: Einheitliche Qualität des Medikationsplans sicherstellen

Quelle: fotolia Urheber: Tyler Olson

„Wir schlagen vor, die etablierten Zertifizierungsverfahren der KBV auch auf die Funktionalitäten der Medikationspläne auszuweiten. Auf diese Weise könnten wir eine einheitliche Umsetzung in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) sicherstellen“, erklärte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Ohne konkrete Vorgaben und Verpflichtungen werde es schwer sein, die PVS-Hersteller zu bewegen, die entsprechenden Funktionen in der geforderten Zeit und Qualität bereitzustellen.

Zudem bemängelt Feldmann, dass der Gesetzgeber einen Anspruch der Patienten auf einen Medikationsplan bereits ab drei Arzneimitteln vorsieht. „Kritisch wird es in der Regel erst, wenn die Patienten fünf Wirkstoffe oder mehr einnehmen müssen. Das wissen wir aus der internationalen Literatur, aus Studien und Modellprojekten. Daher wurde dies auch zum Aufgreifkriterium für das Medikationsmanagement im Modellprojekt ARMIN, der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen.“, betonte die Hausärztin. Auch die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin beschreibt in ihrer Leitlinie Multimedikation die Einnahme von mehr als fünf Medikamenten als kritischen Schwellenwert.

Schätzungen zu Folge würde bei einer Schwelle von drei Medikamenten der Kreis der anspruchsberechtigten Patienten von rund 7,5 Millionen Versicherten auf etwa das Doppelte ansteigen, was mit einer hohen Belastung insbesondere für den hausärztlichen Versorgungsbereich verbunden wäre. „Ich schlage vielmehr vor, bei weniger als fünf Medikamenten den Arzt im Einzelfall entscheiden zu lassen, ob ein Medikationsplan sinnvoll ist“, sagte Feldmann.

Zum Hintergrund: Das von der Bundesregierung geplante eHealth-Gesetz schreibt die Einführung eines Medikationsplans vor. Hierauf haben alle Patienten Anspruch, die mit drei oder mehr Medikamenten gleichzeitig behandelt werden. Mit der Ausgestaltung des Planes sind nun die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer und der Deutsche Apothekerverband betraut.