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KBV will Klarheit bei der Telematik

KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel, Foto: © Lopata/axentis.de

Die KBV fordert vom neuen Gesundheitsminister, die Frist beim Rollout der Telematikinfrastruktur auf Mitte 2019 zu verlängern. Beim Thema Finanzierung wurde das Schiedsgericht angerufen.

 

Starke Worte vom Herbert-Lewin-Platz in Berlin: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung will sich mit den derzeitigen Unklarheiten beim Rollout von Konnektoren und Kartenlesegeräten nicht länger abfinden. Zum Thema Finanzierung sagte KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel in Richtung GKV-Spitzenverband: „Es gibt keinen Grund, warum die Ärzte auch nur einen Euro zahlen sollen.“ Die Formulierungen im SGB V seien diesbezüglich eindeutig: Die Erstanbindung der Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur habe kostenneutral zu sein.

 

Stand heute sei eine kostenneutrale Ausstattung der Praxen allenfalls noch für das zweite Quartal gesichert, sofern der derzeit einzige Anbieter von Konnektoren, die CompuGroup, die Konditionen entsprechend anpasse. Spätestens ab dem dritten Quartal bestehe aber eine massive Finanzierungslücke, die die KBV auf Basis der derzeitigen Marktpreise auf 1190 Euro pro Praxis bezifferte. Dies sei völlig indiskutabel, so Kriedel. Aus diesem Grund habe die KBV bereits Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband aufgenommen, und um die nötigen Fristen einzuhalten, sei auch schon das Schiedsgericht angerufen worden.

 

Während es bei der Finanzierungsthematik darauf ankommt, dass sich Krankenkassen und Ärzte einigen, müsste bei einer von der KBV ebenfalls geforderten Verlängerung der Rollout-Fristen der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aktiv werden. Realistisch ist aus Sicht der Körperschaft allenfalls Ende Juni 2019, also eine Verlängerung um ein weiteres halbes Jahr.

 

Gefragt was die derzeitigen Empfehlungen der KBV an die niedergelassenen Ärzte seien, antwortete Kriedel, dass sich Kunden von CompuGroup Medical so schnell wie möglich um eine Anbindung kümmern sollten, sich dabei aber vertraglich zusichern lassen sollten, dass nur der Refinanzierungsbetrag und nichts darüber hinaus an Kosten anfalle. Für rund die Hälfte der Praxen gebe es bisher noch keine Komponenten, sodass sich die Frage einer Empfehlung hier nicht stelle. Die CompuGroup Medical selbst betont allerdings, dass sie auch Kunden anderer Systeme ausrüste, sofern die entsprechenden IT-Systeme für die TI aktualisiert und vorbereitet seien.

 

Mit Blick auf das Thema elektronische Patientenakten wiederholte Kriedel die schon im Interview mit E-HEALTH-COM erhobenen Forderungen der KBV, wonach es pro Patient nur eine EPA geben und der Patientenzugriff durch Abschaffung des gesetzlich angelegten Zwei-Schlüssel-Prinzips vereinfacht werden sollte. Auch müssten unterschiedliche EPA-Systeme interoperabel sein, um eine Mitnahme von Daten zum Beispiel bei einem Krankenkassenwechsel zu ermöglichen.

 

Die „Spielregeln“ für EPAs inklusive deren Finanzierung müssten auf Dauer in den Bundesmantelverträgen geregelt werden, so Kriedel. Auch Vereinbarungen zu den Inhalten einer EPA sieht Kriedel auf Ebene der Gesamtverträge zwischen Kassen und Ärzten: „Die Gematik macht die Technik, die Inhalte machen wir.“

 


Text: Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur E-HEALTH-COM