Das E-Rezept, das in mehr oder weniger ganz Europa längst Standard ist, kommt in Deutschland weiterhin nur im Kriechgang vom Fleck. Nachdem die gematik am 20.12.2021 die verpflichtende Einführung des E Rezepts gestoppt und auf unbestimmte Zeit verschoben hatte, begannen bekanntlich am 1.9.2022 regional gestufte, auf einen Rollout zielende Modellprojekte in Schleswig-Holstein und Westfalen Lippe. In beiden Regionen stiegen die KVen zwischenzeitlich mit von vielen als schwach empfundener Begründung aus den Projekten aus. Hintergrund war die Ablehnung der Rezeptübermittlung per E-Mail durch den Bundesdatenschutzbeauftragten. Dieser Weg wurde in den Modellprojekten von jenen genutzt, die die E-Rezept-App der gematik nicht nutzen konnten oder wollten.
Das ist der Hintergrund einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU Bundestagsfraktion, auf die das Bundesministerium für Gesundheit jetzt geantwortet hat. Gefragt wurde zunächst, ob die Bundesregierung weiterhin der Auffassung sei, dass eine verpflichtende flächendeckende Einführung des E Rezeptes technisch nicht möglich sei. Darauf antwortet das Ministerium, dass neben der App eine weitere digitale einlöse Möglichkeit gewünscht werde, diese aktuell aber noch nicht zur Verfügung stehe.
Viel konkreter werden die Antworten auch im weiteren Verlauf nicht. Die zusätzliche Einlösemöglichkeit über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke sei spezifiziert, werde aber aktuell „nach konstruktiven Gesprächen mit den zuständigen Behörden“ durch eine zusätzliche Sicherheitsfunktion verstärkt. Zurzeit liefen intensive Gespräche mit der Industrie, um eine schnelle Umsetzung im Jahr 2023 zu ermöglichen. Entsprechende Zeitpläne würden gerade „validiert“.
Der Weg über eGK und/oder App wird aber nicht reichen, das ist jedem klar, der sich in den letzten Jahren auch nur ein bisschen mit dem Thema beschäftigt hat. Es wird einen vollständig digitalen Weg ohne Trägermedium geben müssen. Ob man den am Ende E-Mail nennt oder irgendwie anders, er wird in jedem Fall gebraucht. Die Bundesregierung bleibt hier sehr schmallippig: Es werde „geprüft, welche weiteren digitalen Einlösewege umsetzbar wären.“ Eile klingt anders, Fortschrittskoalition auch.
Weitere Informationen
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU zum E-Rezept
https://dserver.bundestag.de/btd/20/053/2005397.pdf