E-HEALTH-COM ist das unabhängige Fachmagazin für Gesundheitstelematik, vernetzte Medizintechnik , Telemedizin und Health-IT für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Mehr

Für das ePaper anmelden

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden

Anmelden

Passwort vergessen?

MedTech |

KHZG-Entwurf: BVMed will mehr Fokus auf MedTech und Robotik

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in dem Entwurf des Krankenhaus-Zukunftsgesetzes (KHZG) „zahlreiche gute Ansätze für die Minderung des Investitionsstaus in den Krankenhäusern in Deutschland“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. In dem Gesetzentwurf werden aber aus Sicht des MedTech-Verbandes moderne Medizintechnologien und robotische Assistenzsysteme in der Umsetzung zu wenig berücksichtigt, um eine nachhaltige technische und digitale Ausstattung der Krankenhäuser zu verwirklichen. So müsste beispielsweise auch in den Notaufnahmen in moderne Medizintechnologien investiert und ein eigenes Budget für Robotik-Systeme eingeführt werden, fordert der BVMed in seiner Stellungnahme zum KHZG-Entwurf. Insgesamt sei die geplante Anschubfinanzierung in Technik und Digitalisierung gut, die Betriebskosten der Kliniken müssten aber auch nachhaltig sichergestellt werden.

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll; Foto:© BVMed/René-Staebler

Positive Effekte für die Patientenversorgung beachten
Der BVMed plädiert in seiner Stellungnahme dafür, „durch klare Leitplanken auf Bundesebene“ die Förderrichtung für die Bundesländer stärker zu harmonisieren und auf relevante Zukunftstechnologien auszurichten, wo bereits zeitnah ein Mehrwert für Patienten und das medizinische Personal geschaffen werden kann. „Hierbei reicht es nicht aus, den Digitalisierungsgrad in Krankenhäusern alleine zu messen. Man muss auch dessen Effekte auf die Verbesserung der Patientenversorgung miteinbeziehen“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Dabei sollten Indikatoren für die Ergebnisqualität – wie Revisionsraten oder auch die Prozessqualität gemessen beispielsweise an der Verweildauer – im Fokus stehen. „Es muss um eine konsequente Patientenperspektive, um Lebensqualität, um Faktoren wie Mobilität nach chirurgischen Eingriffen gehen“, so Möll. Für diese Aspekte der Ergebnisqualität schlägt der BVMed die Beauftragung eines Gutachtens vor.

Eigener Budgetanteil für die Robotik
Robotische Assistenzsysteme im OP sowie digitalisierte Navigations- und Operationsprozesssysteme bilden nach Ansicht des deutschen MedTech-Verbandes „eine tragende Säule für eine fortschrittliche, sichere und patientenschonende chirurgische Behandlung“. Im Gesetzentwurf würden robotische Assistenzsysteme im OP aber nicht ausdrücklich erwähnt, sondern nur Robotik im Zusammenhang mit kleinen Systemen ohne wesentlichen Einfluss auf die Patientenversorgung vorgesehen. Die umfassenden Potenziale und Vorteile der Robotik hatte der BVMed im Vorfeld des Gesetzentwurfs in einem Positionspapier „Investitionsoffensive für robotische Assistenzsysteme im OP“ dargelegt.

„Dieses Potenzial für eine bessere Patientenversorgung im Gesundheitssystem muss genutzt werden. Nur durch eine großflächige Einführung im Realbetrieb können weitere Verbesserungspotenziale aufgedeckt, bestehende Systeme weiterentwickelt und integriert sowie Netzwerkeffekte erzielt werden“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Der BVMed schlägt vor, dass ein spezifischer Budgetanteil des Konjunkturpaketes zweckgebunden für robotische Assistenzsysteme in der Patientenbehandlung bereitgestellt wird, um die Hochleistungsmedizin und Digitalisierung in Fachzentren, bei Maximalversorgern und in universitären Forschungszentren weiter zu stärken.

Ebenso wichtig ist aus Sicht des BVMed die Förderung konventioneller Medizinprodukte. „Gerade in der Notfallversorgung fehlen auf Grund des Investitionsstaus notwendige Materialien komplett, sind nicht ausreichend vorhanden oder veraltet.“

KI stärker ins Gesetz aufnehmen

Hinweise zur Künstlichen Intelligenz (KI) finden sich bisher nur im Besonderen Teil zu §19 Absatz 1 Nummer 4 im Hinblick auf zukünftige Erweiterungen. „Derartige Lösungsansätze sind bereits heute verfügbar und sollten daher auch an entsprechender Stelle in den Gesetzestext aufgenommen werden“, fordert der BVMed in seiner Stellungnahme. KI-Systeme sind bereits heute in der Lage, die Diagnostik des Arztes zu unterstützen und so die Behandlung noch zielgerichteter durchführen zu können. Dies macht es notwendig, diagnostische Aussagen der KI-Systeme mit in die Dokumentation aufzunehmen und in die diagnostische Fragestellung einfließen zu lassen.

 

Die BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.

 

Quelle: BVMed