Überweisungen sollen künftig digital erfolgen und die Patientensteuerung unterstützen. Die KBV hat sich Gedanken dazu gemacht, wie das im Rahmen der Telematik infrastruktur (TI) konkret umgesetzt werden kann. Ein Kernelement soll demnach ein eigener Versorgungsfachdienst in der TI sein, der einen schnellen Datenaustausch zwischen Praxen ermöglicht.
„Die Praxen müssen die eÜberweisung ohne zusätzlichen Aufwand digital bereitstellen können“, so KBV-Vorständin Sibylle Steiner. „Überweisungsannehmende Praxen wiederum benötigen einen einfachen Zugriff schon bei Terminvereinbarung.“
Der Vorschlag der KBV läuft darauf hinaus, dass überweisende Ärzt:innen auf dem Server des Versorgungsfachdienstes alle relevanten Daten ablegen, also medizinische Fragestellung, Fachrichtung sowie gegebenenfalls Vorbefunde. Zugang erhält die fachärztliche Praxis auf die Daten und Dokumente ab Terminvergabe mit Hilfe eines Terminvermittlungscodes, der auf jeder Überweisung steht und den die Patient:innen bei der Terminvereinbarung angeben.
Die elektronische Patientenakte (ePA), so Steiner, sei für die Übermittlung der eÜberweisung dagegen ungeeignet, schon weil nicht alle Versicherten eine hätten. Ein Vorteil eines separaten Versorgungsfachdienstes sei auch, dass er perspektivisch für weitere digitale Versorgungsprozesse genutzt
werden könne. Wichtig im Hinblick auf das angestrebte Primärarztsystem ist, dass sich der eÜberweisung
auch entnehmen lässt, wie dringlich der jeweilige Termin ist. Das wäre bei dem KBV-Konzept gewährleistet.
Klar ist: Auch Patient:innen benötigen Zugriff auf die eÜberweisung. Hier könnte dann doch die ePA ins
Spiel kommen, allerdings muss es auch eine Zugriffsmöglichkeit für Menschen ohne ePA geben. Das könnte eine eigene App oder Webanwendung sein, die die gematik zur Verfügung stellt bzw. ausschreibt. Das ist im GeDIG auch schon angelegt.
