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Vernetzung |

Krankenhäuser und ePA: „Abwartende Haltung herrscht vor“

Die EPA-Einführung Anfang 2021 betrifft auch die Krankenhäuser. Doch die sind zurückhaltend. Die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft rät, mit den Vorbereitungen zumindest schon zu beginnen.

Quelle: © elenabsl – stock.adobe.com

Viele Krankenhäuser sind bereits heute an die Telematikinfrastruktur angeschlossen, allerdings betrifft das nur jene Bereiche, in denen ambulant abgerechnet wird. In erster Linie sind das Ambulanzen und Medizinische Versorgungszentren, die oft mit ambulanten oder MVZ-spezifischen IT-Systemen ausgestattet sind und genauso an die TOI andocken, wie das Arztpraxen auch tun.

 

Doch das wird bald nicht mehr reichen: Ab Anfang 2021 müssen auch Krankenhäuser die dann existierende elektronische Patientenakte (ePA) bespielen können, auf die GKV-Versicherte ein Anrecht haben. Es gilt, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um Dokumente aus der ePA abzufragen und die ePA bei Entlassung mit den relevanten Unterlagen zu befüllen.

 

So weit, so klar. Allerdings gebe es zwei große Abhängigkeiten, die von den Krankenhäusern kaum zu beeinflussen seien, sagte Dr. Anne-Maria Purohit vom Dezernat 3 der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft (DKG) bei einem Vortrag im Rahmen der DMEA sparks. Da sei zum einen die Frage, wann das für die ePA nötige PTV4-Update der Konnektoren verfügbar sei. Zur Erinnerung: Bisher gibt es nicht einmal Konnektoren mit einem definitiv zugelassenen PTV3 Update, und nur einer von drei Herstellern steht kurz vor dieser Zulassung. Arge Zweifel an der termingerechten Verfügbarkeit von PTV4-Konnektoren sind also angebracht. Die Krankenhäuser stehen vor der Frage, ob sie schon bestellen sollen, oder ob sie abwarten sollen, bis – vielleicht – Ende des Jahres entsprechende Produkte verfügbar sind.

 

Die zweite „Abhängigkeit“ sei die Verfügbarkeit von KIS-Modulen und Schnittstellen, die nötig sind, um die ePA zu befüllen bzw. abzufragen, so Purohit. Auch hierauf hat das einzelne Krankenhaus wenig bis keinen Einfluss. Das heiße aber nicht, dass sich ein Krankenhaus einfach abwarten zurücklehnen sollte, betonte die DKG-Expertin. Mit gewissen Vorarbeiten könne schon begonnen werden.

 

Die DKG hat kürzlich ein Stimmungsbild in der deutschen Krankenhauslandschaft eingeholt. Dabei zeigte sich, dass Datenkonsolidierung und Datenharmonisierung als Voraussetzung für eine sinnvolle ePA-Anbindung angesehen werden. Insbesondere größere Häuser sehen die direkte Anbindung an die Primärsysteme nicht als zielführend an. Es dürfte in diesen Fällen auf eine Dokumentenplattform und/oder ein IHE-Portal hinauslaufen, um die ePA anwenderfreundlich umzusetzen. Die Umfrage machte auch deutlich, dass viele Krankenhäuser darauf setzen, dass Dienstleistungspakete angeboten werden: „Eine abwartende Haltung herrscht vor“, so Purohit.

 

Weil die EPA tiefer in Krankenhausprozesse bei Aufnahme und Entlassung eingreifen wird als andere TI-Anwendungen, empfiehlt die DKG, schon jetzt zumindest ein Organisationsentwicklungsprojekt aufzusetzen, wo sich Pflege, Ärzteschaft und Verwaltung gemeinsam ansehen, welche organisatorischen Änderungen erforderlich werden, welche Prozesse angepasst werden sollten und wo eine Datenkonsolidierung Sinn macht. Auch könne es schon jetzt sinnvoll sein, mit den jeweiligen IT-Herstellern unterschiedliche Architekturvarianten durchzusprechen. Schließlich rät die DKG ihren Mitgliedern auch, Synergieeffekte mit anderen Situationen zu schaffen, in denen Daten oder Dokumente übertragen werden müssen, also etwa mit der Dokumentenübertragung an den MDK oder an eine eFA oder mit Datenübertragungsszenarien im Kontext von Forschungskooperation.

Auch die DKG selbst will sich im Bereich ePA-Anbindung einbringen. So wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die Prozesse identifiziert, die von den unterschiedlichen Use Cases der ePA betroffen sind. Auch Blaupausen für Architekturvarianten sollen entwickelt werden. Vor allem aber wolle man für den Start der eAP ein Dokumenten-Set entwickeln, das den Patienten Mehrwert bringt: „Wir wollen konkrete Empfehlungen geben, welche Dokumente in die ePA wandern sollten“, betonte Purohit.