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KV-Connect: Einreichung für aAdG-Bestätigungsverfahren

Die KV Telematik GmbH (KVTG) hat gestern für KV-Connect den Antrag für das Bestätigungsverfahren als „Andere Anwendung des Gesundheitswesens (aAdG)“ bei der gematik eingereicht. Nach Abschluss des Verfahrens wird KV-Connect als native Anwendung in der Telematikinfrastruktur (TI) zur Verfügung stehen. Bereits jetzt ist KV-Connect über das Sichere Netz der KVen (SNK) mittels TI-Konnektoren erreichbar.

Täglich werden im Rahmen der ärztlichen Versorgung Arztbriefe, Entlassbriefe und zahlreiche Dokumente zwischen Praxen, Krankenhäusern und Institutionen ausgetauscht. Mit dem Ende-zu-Ende verschlüsselten Kommunikationsdienst KV-Connect hat die KVTG hierfür einen sicheren und standardisierten Versand von Arztbriefen und medizinischen Dokumenten etabliert. Über 85% der niedergelassenen Ärzte und etwa 70% der Krankenhäuser sind heute schon technisch in der Lage, elektronische Arztbriefe per KV-Connect zu übertragen.

 

Daher verwenden Anbieter von elektronischen Gesundheitsakten für Krankenkas-sen, wie beispielsweise IBM, KV-Connect Mobile als Schnittstelle zur Datenübertragung aus Praxisverwaltungssystemen. Im Rahmen der digitalen Umsetzung der Vorgaben des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wird KV-Connect ebenfalls verpflichtend eingesetzt.

 

„Die KVTG tut alles, um den Anwendern sichere und komfortable Kommunikation in ihren Praxisverwaltungssystemen zu ermöglichen“, erläutert Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KVTG und fügt hinzu, „um den Praxen finanzielle und organisatorische Doppelbelastungen zu ersparen, hoffe ich sehr, dass der etablierte eArztbrief via KV-Connect in der TI seine Vergütungsfähigkeit nicht verliert.“

 

In der TI, dem digitalen Gesundheitsnetz Deutschlands, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, Dienste zuzulassen. Nach enger Abstimmung mit der gematik hat die KVTG entschieden, für KV-Connect das Bestätigungsverfahren als „Andere Anwendung des Gesundheitswesens (aAdG)“ zu durchlaufen. Daher werden die KV-Connect Nutzer nach aAdG-Bestätigung auch in der Zukunft alle Vorteile der vielfältigen KV-Connect Anwendungen direkt über die TI nutzen können.

 

Quelle: KV Telematik