In Sachen strukturiertem Laborbefund in der elektronischen Patientenakte (ePA) ist das GeDIG-Gesetz für viele eine Enttäuschung gewesen. Die Politik hat sich beim Labor auf den Zeitplan des European Health Data Space (EHDS) zurückgezogen und sich entschieden, nicht mit zusätzlichen Fristen Tempo zu machen. März 2031 ist die offizielle EHDS- und auch GeDIG-Frist für Bildgebung und Testergebnisse.
Einstiegslevel Zahnärztliches Bonusheft
Dass das nicht heißt, dass bis dorthin in Sachen strukturierten Labordaten nichts passiert, wurde bei der MIO VISION in Berlin deutlich. Die MIO VISION ist eine Art Update-Tagung der für die medizinischen Informationsobjekte (MIO) zuständigen mio42 GmbH der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
MIOs in der ePA, das ist ein schwieriges Thema, eines, bei dem schon einige Sackgassen beschritten und einige Gelder verbrannt wurden. Tatsächlich gibt es mit dem Zahnärztlichen Bonusheft mittlerweile ein erstes echtes ePA-MIO. Rund 9 Millionen zahnärztliche Bonushefteinträge seien in den ePA-Systemen bereits vorgenommen worden, so mio42 Geschäftsführer Bernd Greve: „Die sind alle in FHIR, alle codiert, ich bin da schon ein bisschen stolz drauf.“
Endgegner Laborbefund
Klar ist aber auch, dass das Zahnärztliche Bonusheft nun wirklich das kleinste aller MIOs ist – kein Vergleich mit dem, was die MIO-Expert:innen aktuell auf dem Tisch haben. Das ist das MIO Laborbefund, das die semantische Grundlage für den digitalen Laborprozess (dgLP) der gematik darstellt. „Man muss zugeben, das Brett ist etwas dicker“, so Greve. Kerstin Bieler, Abteilungsleiterin Projekte und Prozesse bei der mio42, drückte es so aus: „Low-hanging fruit ist hier nicht unbedingt das Thema. Gleichzeitig macht das aber auch Lust.“
In der Roadmap der gematik taucht der dgLP im Moment im Jahr 2027 auf, mit Produktzulassungen im 4. Quartal 2027 und einem angestrebten Abschluss des Rollouts im ersten Quartal 2028. Diese Planung heißt nicht, dass bis dahin die Labormedizin durchstrukturiert und uneingeschränkt ePA-fähig ist. Dafür gibt es die 2031-First. Zu glauben, das Labor-PDF sterbe in anderthalb Jahren aus, wäre naiv. „Das Ganze ist nur schrittweise zu schaffen. Es wird keinen harten Cut geben“, sagte Mike Mätzler, Projektleiter für das MIO Laborbefund bei der mio42.
Insbesondere die Übertragungswege sollen erst einmal unangetastet bleiben. „Wir wollten bei den Übertragungswegen keine weitere Baustelle aufmachen“, so Mätzler. Order-Entry, LDT3 oder was sonst noch für die Kommunikation zu den Einsendern genutzt wird, all das soll vorläufig erhalten bleiben. Das MIO Laborbefund kann zum Beispiel im Rahmen einer LDT3-Übertragung fakultativ mitübermittelt werden – was unter anderem den Vorteil hat, dass die im MIO Laborbefund nicht enthaltenen Abrechnungsinformationen im LDT3-Rahmen weiterhin übertragen werden können. Der Preis dafür ist eine erhebliche inhaltliche Redundanz in der Übergangsphase, die dann auch die Labordaten in der ePA betreffen wird.
Den Anfang macht eine Kernliste mit rund 140 Parametern
Konkret gibt es für die erste Phase des dgLP einen „Katalog priorisierter Untersuchungsgruppen und Analyte“, intern „Kernliste“ genannt. Dieser Katalog harmonisiert für das MIO Laborbefund zunächst die gängigsten 140 Laborwerte. Diese Harmonisierung mit Hilfe von LOINC-Codes soll nicht nur eine strukturierte Speicherung in der ePA bzw. digitale Weiterverarbeitung ermöglichen. Es gehe auch um das Generieren so genannter Kumulativansichten, so Mätzler, also Laborwertkurven im Zeitverlauf – und zwar auch dann, wenn die Laborwerte aus unterschiedlichen Labors stammen. Das funktioniert nur, wenn die jeweiligen Laborwerte eindeutig codiert sind, was nicht so einfach ist, wie es klingt. Zum Beispiel gibt es diverse Glukosewerte, die klar voneinander abgegrenzt und entsprechend eindeutig codiert werden müssen.
Eine weitere Herausforderung sind die Einheiten. Auch hier gilt: Man will (erstmal) niemanden verprellen. Das Laborinformationssystem (LIS) muss im Rahmen des MIO Laborbefund daher sowohl SI-Einheiten als auch konventionelle Einheiten liefern. Die einsendende Einrichtung kann in ihrem PVS bzw. KIS die jeweils präferierte Einheiten-Ansicht ermöglichen. Besonders progressiv ist das nicht, besonders effizient auch nicht, aber es dient der Akzeptanz. Immerhin: Die Bundesärztekammer soll jeweils eine empfohlene Einheit definieren. Der Beschluss dazu steht aber noch aus.
Nach der Kernliste ist die zweite Ausbaustufe die so genannte LOINC Mapping Starthilfe. Sie zielt darauf ab, die Labors beim LOINC-Mapping jenseits der 140 Parameter der Kernliste zu unterstützen. Basis der Starthilfe sind die 1500 häufigsten Messungen aus vier großen Labors in Köln, Berlin, Hamburg und Leipzig. Kuratierte LOINC- und UCUM-Codes auf Basis eines Anwendungsleitfadens des BfArMs werden mitgeliefert – als Orientierungshilfe für das eigene Mapping, um das die Labors nicht herumkommen.
Ziel: Ein(e Art) USB-C-Standard für die Labordaten
Letztlich, so Prof. Johannes Elias, Geschäftsführer des Labors MDI Limbach in Berlin, sei der Aufwand zwar relevant, aber alternativlos. Am Ende sei kein Labor scharf auf das derzeitige bunte Nebeneinander von LDT2, LDT3, PDF und HL7. Und auch die Labors seien daran interessiert, durch einheitliche semantische Codierung Kumulativansichten zu ermöglichen. „Wir wollen nicht mit einem Köfferchen von Kabeln und Steckern zum Einsender gehen. Wir wollen ein einziges Kabel, eine Art USB-C für das Labor“, so Elias. Der Labormediziner betonte auch mit Nachdruck den medizinischen Nutzen der Laborstandardisierung: „Datensilos schädigen Menschen. Das Fehlen eines einheitlichen Datenformats macht Menschen krank.“
Auch über die medizinische Versorgungsqualität hinaus, so Mätzler, hätten die Versicherten einen Mehrwert von strukturierten Laborwerten in der ePA. Eine transparentere Aufbereitung der eigenen Labordaten und die Möglichkeit zur Nutzung der Labordaten für digitale Anwendungen, etwa zur Befunderläuterung, stehen hier an erster Stelle. Ein Hemmschuh beim Thema ePA ist, dass Labors bisher keinen vollständigen lesenden und schreibenden Zugriff auf die ePA haben. Hier sahen die in Berlin anwesenden Expert:innen gesetzlichen Handlungsbedarf.
Welche Laborbefunde brauchen eine Einordnung?
Der Zurückhaltung hinsichtlich der Zugriffsrechte von Labors auf die ePA liegen nicht zuletzt Sorgen zugrunde, wonach Patient:innen mit unerklärten Laborwerten überfordert sein könnten. Hier gelte es, zu differenzieren, sagte die Hausärztin Dr. Kristina Spöhrer aus Niedersachsen, die auch im Digitalbeirat der gematik sitzt und Sprecherin der AG Digitales im Hausärzteverband ist: „Wir haben eine App in unserer Praxis, in der die Labordaten für die Patienten sichtbar sind, sobald sie da sind, und wir haben damit keine schlechten Erfahrungen gemacht, eher im Gegenteil.“
Natürlich gebe es Laborbefunde, die eine Einordnung bräuchten, so Spöhrer. Hier müssten dann Prozesse etabliert werden, die diese Einordnung durch die Praxen gewährleisten. Prinzipiell spreche aber aus ihrer Sicht nichts dagegen, dass Labors Laborwerte direkt in die ePA einspielen. Etwas kritischer diesbezüglich äußerte sich Dr. Diana Schulze vom Referat Digitalisierung der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft (DKG). Entscheidend sei die Kritikalität der Befunde, so Schulze: „Es kann nicht im Sinne der Patienten sein, dass ein Tumorbefund unbesprochen in der ePA landet.“
Erste Tests sehen gut aus
Ein Highlight der MIO Vision war eine Live-Demonstration der Umsetzung einer Übertragung von MIO Laborbefund plus Labor-PDF aus einem LIS des Herstellers iTech in das PVS Tomedo von Zollsoft und von dort in die ePA. Konkret wurde das MIO Laborbefund als zusätzlicher Anhang in den originären LDT3-Befund eingebettet. Das funktioniere, und es erfülle die Anforderungen an eine schrittweise Einführung, so Sven Laux von iTech. Geht doch.
