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Medizin |

Modellprojekt Telemedizin im Landkreis Tuttlingen: Rezepte bald auch online erhältlich

© elenabsl / Fotolia

Seit April diesen Jahres können sich gesetzlich Krankenversicherte im Landkreis Tuttlingen sowie in der Stadt Stuttgart im Rahmen des Modellprojekts „docdirekt“ telemedizinisch von Ärzten online beraten und behandeln lassen. Das Projekt wird federführend von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg durchgeführt und vom Land und von der Landesärztekammer intensiv unterstützt.

 

Nun hat das Land offiziell mitgeteilt, dass ab Frühjahr 2019 auch Rezepte elektronisch über dieses Projekt ausgestellt werden können. „Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Telemedizin und wird diesem Projekt weiteren Schub verleihen“, ist Landrat Stefan Bär überzeugt. Bisher war die Rezepterstellung online nicht möglich. „Es war allen Beteiligten klar, dass dies im Rahmen der Telemedizinischen Beratung essentiell und wünschenswert wäre. Wenn eine ärztliche Behandlung online möglich ist, muss auch ein elektronisches Rezept ausgestellt werden können. Daher begrüße ich die Vereinbarung mit dem Landesapothekerverband und der Landesapothekerkammer, die das Land und die KV gefunden haben“, so Landrat Bär. „Wir sind dem Land sehr dankbar, dass die Telemedizin intensiv vorangetrieben wird. Baden-Württemberg ist hier bundesweit Vorreiter. Wir sind froh darüber, dass die gesetzlich Versicherten im Landkreis Tuttlingen diese neuen Verfahren modellhaft für die ländlichen Gebiete in unserem Land erproben dürfen.“

 

Die Umsetzung der Erprobung des E-Rezeptes GERDA (Geschützter E-Rezept Dienst der Apotheken) wird vom Land mit rund einer Mio. Euro gefördert. Bei GERDA können Ärzte über definierte Schnittstellen ein verschlüsseltes Rezept auf einem Rezeptspeicher ablegen. Die Patienten können dann frei entscheiden, in welcher Apotheke sie dieses digitale Rezept einlösen wollen.

 

Spätestens im Frühjahr 2019 soll es möglich sein, in einem verschlüsselten und geschützten Verfahren Rezepte auch online zu erhalten und in einer Apotheke einzulösen. Die freie Arzt- und Apothekenwahl für die Patientinnen und Patienten bleibe selbstverständlich erhalten.

Quelle: Landratsamt Tuttlingen